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Amtliche Bekanntmachung vom 09.03.2026

Amtliche Bekanntmachung Stadt Rüsselsheim am Main Bebauungsplan Nr. 147 „Eselswiese“ im Stadtteil Bauschheim

hier: Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.02.2026 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 147 „Eselswiese“ gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 147 „Eselswiese“ im Stadtteil Bauschheim nebst Begründung (mit Umweltbericht) und den nach Einschätzung der Stadt Rüsselsheim am Main wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 veröffentlicht.

Alle Unterlagen zum Verfahren sind im Internet auf der Homepage der Stadt Rüsselsheim am Main und im Landesportal Hessen als PDF-Datei hinterlegt sowie einsehbar unter:

https://www.ruesselsheim.de/bauleitplanung.html (Öffnet in einem neuen Tab)
https://bauleitplanung.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Es wird gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu nutzen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, in dem genannten Beteiligungszeitraum in die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 147 „Eselswiese“ in Papierform im Rathaus Rüsselsheim am Main, Marktplatz 4, Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Bereich Stadtplanung, 2.Obergeschoss, vor dem Zimmer 61, Einsicht zu nehmen. Aufgrund der Zugangsbeschränkungen des Rathauses ist eine vorherige Terminvereinbarung unter stadt-gruen-planungruesselsheimde oder telefonisch unter der Nummer 06142 83 2330 nötig.

Bei Nachfragen zu der vorliegenden Planung wenden Sie sich bitte an Frau Serife Ünalan (Telefon:
06142 83 2878) und Herrn Thomas Schuh (Telefon: 06142 83 2392). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf innerhalb des oben genannten Zeitraums elektronisch (an: stadt-gruen-planungruesselsheimde) oder bei Bedarf auf anderem Weg (ua.: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main, FB Stadt- und Grünplanung, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main) abgegeben werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es ist zu beachten, dass wenn der Name und die Adresse sowie das Datum und die Bezeichnung des Bebauungsplans angegeben sind, die personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet werden. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Rüsselsheim am Main oder ein von der Stadt beauftragter Dritter (z. B. ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Rüsselsheim am Main oder den von der Stadt beauftragte Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Rüsselsheim am Main oder dem von der Stadt beauftragte Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Die Öffentlichkeit wird durch die vorliegende Bekanntmachung über die Beteiligung im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB unterrichtet.

Rüsselsheim am Main, den 02.03.2026

Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

Simon Valerius
Stadtrat

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