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Öffentliche Bekanntmachung vom 22.09.2026

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirats in der Stadt Rüsselsheim am Main am 26. November 2026

Hiermit fordere ich gemäß Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirats der Stadt Rüsselsheim am Main zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 26.November 2026 stattfindende Wahl des Seniorenbeirats auf.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Rüsselsheimer Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das sechzigste Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Gemeinde haben und nicht vom Wahlrecht bzw. der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Bei Inhaberinnen bzw. Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Inhalt der Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag soll mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlagträgers versehen sein und, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese tragen. Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber, unter Angabe von Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Geburtsort und die Anschrift enthalten.

Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss erkennbar sein. Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.

Als Bewerberin bzw. Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer ihre bzw. seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Für jeden Wahlvorschlag muss eine Vertrauensperson und deren Stellvertretung benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von 20 wahlberechtigten Personen durch Unterschrift unterstützt werden, außer der Wahlvorschlagsträger ist während der am Wahltag laufenden Wahlzeit ununterbrochen mit mindestens einer Vertreterin oder einem Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung oder im Seniorenbeirat vertreten. Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Weitere Angaben sind der Familienname, Vorname, Tag der Geburt und die  Anschrift der Unterzeichnerin bzw. des Unterzeichners. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen bzw. Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterzeichnet, so ist ihre oder seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.

Form der Wahlvorschläge

  • Der Wahlvorschlag soll nach einem Vordruckmuster SenB Nr. 1 -
    Wahlvorschlag samt Anlagen eingereicht werden.
  • Die Zustimmungserklärung, einschließlich der Wählbarkeitsbescheinigung der Bewerberinnen und Bewerber, soll nach einem Vordruckmuster SenB Nr. 2 - Zustimmungserklärung eingereicht werden.
  • Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften, einschließlich der erforderlichen Wahlrechtsbescheinigungen, sollen nach einem
    Vordruckmuster SenB Nr. 3 – Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.

Die Formblätter werden auf Anforderung von dem Wahlleiter für die
Seniorenbeiratswahl der Stadt Rüsselsheim am Main, Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen, Wahlamt zur Verfügung gestellt. Sie stehen auch auf der städtischen Homepage als Download zur Verfügung.

Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis 12. Oktober 2026 um 16:00 Uhr, nach vorheriger Terminabsprache unter 06142 83- 2418/-2419, schriftlich bei dem

Wahlleiter für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Rüsselsheim am Main
Wahlamt
Frankfurter Straße 9
65428 Rüsselsheim am Main
einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor diesem Tag einzureichen sind, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge muss der Wahlausschuss zurückweisen.

Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Zulassung durch den Wahlausschuss können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung spätestens am 40. Tag vor der Wahl (=17.10.2026)

Rüsselsheim am Main, den 16.09.2026

Tobias Ploew
Wahlleiter für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Rüsselsheim am Main

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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

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