Mit Bescheid vom 30.09.2025 habe ich gegen den
turkmenischen Staatsangehörigen Myrat Abdyrahmanov; geb. am 30.04.1997
Den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlalubnis gemäß § 18b Aufenthaltsgesetz abgelehnt und ihn unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert.
Es erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung des Bescheides gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 14.02.1957 (GVBl. I S. 9) in Verbindung mit§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGB. I S. 2354), da der
derzeitige Aufenthaltsort des turkmenischen Staatsangehörigen unbekannt ist. Der Bescheid kann während der Dienststunden im Fachbereich Einbürgerung und Migration der Stadt Rüsseisheim am Main, Rheinstr. 3, Zimmer 10 eingesehen werden.

