Mit Bescheid vom 28.10.2025 habe ich gegen den
türkischen Staatsangehörigen Hasan Emlik, geb. am 26.02.2004
die Ausweisung angeordnet und ihn unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aus
dem Bundesgebiet aufgefordert.
Es erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung des Bescheides gemäß § 1 des Hessischen
Verwaltungszustellungsgesetzes vom 14.02.1957 (GVBI. I S. 9) in Verbindung mit § 10 des
Verwaltungszusteüungsgesetzes vom 12.08.2005 (BGB. I S. 2354), da der derzeitige
Aufenthaltsort des türkischen Staatsangehörigen unbekannt ist. Der Bescheid kann
während der Dienststunden im Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und
Wahlen der Stadt Rüsselsheim am Main, Rheinstraße 3, Zimmer 13, eingesehen werden.

