Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2025

Verordnung zur Regelung der Parkgebühren

Aufgrund des § 6 a Abs. 6, Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Bestimmung von Zuständigkeiten zur Ausführung von Bundesrecht und von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten (Gesetz zur Bestimmung von Zuständigkeiten) vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), § 16 Nr. 2 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. September 2025 (GVBl. Nr. 63) sowie § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; § 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2025 folgende Verordnung beschlossen:

Artikel 1 Parkgebührenordnung

§ 1 Parkzonen

(1)     Die in dieser Gebührenordnung festgesetzten Gebühren gelten für alle parkgebührenpflichtig ausgewiesenen Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Rüsselsheim am Main.

(2)     In Rüsselsheim am Main werden zwei Parkzonen eingerichtet:

  1. Die Zone 1 wird nördlich der Bahnlinie begrenzt durch den Main, die Festung, Königstädter Straße, Ludwigstraße und Dammgasse sowie südlich der Bahnlinie durch die Königstädter Straße, Haßlocher Straße stadteinwärts bis Ecke Mosel-Straße, Darmstädter Straße und Elisabethenstraße.
  2. Die Zone 2 betrifft das übrige Stadtgebiet und die Ortsteile, soweit eine Bewirtschaftung erfolgt.

§ 2 Parkgebühr

(1)     Die Parkgebühren werden nach den Parkzonen gestaffelt erhoben. Die Gebühr ist vor der Benutzung des Parkplatzes zu entrichten. Bei der Bereitstellung eines Parkscheinautomaten beträgt die Gebühr je angefangene halbe Stunde bei Inanspruchnahme

  1. in der Zone 1 je angefangene halbe Stunde 1,00 Euro;
  2. in der Zone 2 je angefangene halbe Stunde 0,50 Euro (§ 6 a Abs. 6 StVG).
  3. Gebühren für das Parken auf den öffentlichen Parkflächen werden werktäglich von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 bis 14:00 Uhr erhoben. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, ist das Parken in beiden Zonen kostenfrei.
  4. Abweichend von § 2 Absatz (1) Punkt 3 ist der Parkplatz am Landungsplatz an Samstagen kostenfrei nutzbar.

(2)     Der Oberbürgermeister bzw. der zuständige Beigeordnete ist ermächtigt, in besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei großen Festveranstaltungen, die Parkgebührenpflicht für einzelne Tage ganz oder teilweise auszusetzen.

(3)     In der Zone 2 besteht für Gewerbetreibende, Freiberufler, Sozialverbände und Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Dauerparkausweis für die Nutzung von parkgebührenpflichtig ausgewiesenen Parkplätzen zu erwerben. Der Dauerparkausweis ist auf ein Kalenderjahr befristet und an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Er wird nach Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Gewerbeanmeldung bzw. vergleichbarer Belege durch die Verwaltung ausgegeben. Pro Gewerbebetrieb, Praxis, Kanzlei oder Einrichtung werden maximal zwei Dauerparkausweise ausgestellt.

(4)     Die Jahresgebühr für einen Dauerparkausweis beträgt 180,00 Euro. Eine Gebührenrückerstattung erfolgt nicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.

Rüsselsheim am Main, den 18.12.2025

DER MAGISTRAT
DER STADT RÜSSELSHEIM AM MAIN

Patrick Burghardt
Oberbürgermeister

Verwandte Themen

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2025

Nachtrag Satzung Spielapparatesteuer

Öffentliche Bekanntmachung

Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Rüsselsheim am Main

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2025

Aufhebung der Gebührensatzung der Parkgebühren

Amtliche Bekanntmachung vom 15.12.2025

Satzung zur Neuregelung des Straßenreinigungsrechts in der Stadt Rüsselsheim am Main

Erläuterungen und Hinweise