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Wahlen

Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023

Die Ergebnisse der Landtagswahl 2023 in der Stadt Rüsselsheim am Main finden Sie hier:

Fristen und Termine

08.10.2005 Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
31.07.2023 Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen – 18 Uhr
27.08.2023

Spätester Zuzug für das aktive Wahlrecht – 6 Wochen Frist

Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

28.08.2023 Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl
17.09.2023 Letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis und spätester Termin für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
18.09.2023 bis 22.09.2023 Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist
06.10.2023 Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr
08.10.2023

Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts.

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen

Allgemeine Informationen

Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt.

Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden.

Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben.

Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.

Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens
5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).

Die Stadt Rüsselsheim am Main ist dem Wahlkreis 47 – Groß-Gerau I zugehörig.

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