Die Ergebnisse der Landtagswahl 2023 in der Stadt Rüsselsheim am Main finden Sie hier:
Fristen und Termine
08.10.2005 | Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) |
31.07.2023 | Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen – 18 Uhr |
27.08.2023 |
Spätester Zuzug für das aktive Wahlrecht – 6 Wochen Frist Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis |
28.08.2023 | Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl |
17.09.2023 | Letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis und spätester Termin für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. |
18.09.2023 bis 22.09.2023 | Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist |
06.10.2023 | Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr |
08.10.2023 |
Wahltag – 8 bis 18 Uhr bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts. bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen |
Allgemeine Informationen
Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt.
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden.
Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben.
Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens
5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).
Die Stadt Rüsselsheim am Main ist dem Wahlkreis 47 – Groß-Gerau I zugehörig.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahltag
Briefwahl
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Briefwahlunterlagen formlos per E-Mail, per Fax oder schriftlich beantragen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Repräsentative Wahlstatistik
Rechtsgrundlagen
Ausführliche Informationen zur Landtagswahl sind auf der Homepage des Landeswahlleiters abrufbar
Wahlen
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