Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt. Mit der vorgezogenen Bundestagswahl sind verkürzte Fristen verbunden, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat per Verordnung festgesetzt hat.
Auch die Briefwahlphase, die regulär sonst sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt, wurde erheblich verkürzt.
Wählerinnen und Wählern wird daher empfohlen, sich auf diesen Umstand einzustellen und sofern möglich von der Urnenwahl, also dem Wählen im Wahllokal Gebrauch zu machen.
Diejenigen, die auf die Briefwahl angewiesen sind oder auf diese nicht verzichten möchten, haben auch die Möglichkeit, mit Beginn der Briefwahl direkt vor Ort im Wahlbüro zu wählen oder den Online‐Service zur Anforderung von Briefwahlunterlagen in Anspruch zu nehmen.
Wichtiger Hinweis: Die Briefwahlunterlagen können erst ab Anfang Februar ausgehändigt bzw. versandt werden. Persönliche Antragstellung oder Briefwahl direkt vor Ort sind ab diesem Zeitpunkt zu den Öffnungszeiten des Stadtbüros (Montag, Dienstag und Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr) möglich.
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl 2025:
Allgemeines
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach einem kombinierten Verfahren aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten erhalten hierbei ihre Sitze über die Wahl in den Wahlkreisen (Erststimme), die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme).
Von den Wahlkreisen im Bundesgebiet bilden die Stadt Rüsselsheim am Main sowie die Kommunen Kelsterbach, Raunheim, Mörfelden-Walldorf, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Nauheim, Trebur, Groß-Gerau, Büttelborn, Riedstadt, Stockstadt am Rhein, Biebesheim am Rhein und Gernsheim den Wahlkreis 183 Groß-Gerau.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden für 4 Jahre gewählt.
Fristen und Termine
(ausgehend von einem Wahltermin am Sonntag, den 23. Februar 2025)
23.02.2007 | Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) |
23.11.2024 | Beginn der maßgebenden Zeitspanne für das Innehaben einer Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland – 3-Monats-Frist |
12.01.2025 | Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis |
13.01.2025 |
Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl Wichtiger Hinweis: Die Briefwahlunterlagen können erst ab Anfang Februar ausgehändigt bzw. versandt werden. (aufgrund der verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen können erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden) |
02.02.2025 |
Letzter Tag
|
03.02.2025 bis 07.02.2025 |
Bereithalten des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme und Einspruchsmöglichkeit gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit |
21.02.2025 | Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 15 Uhr – Briefwahl |
23.02.2025 |
WAHLTAG – 8 bis 18 Uhr bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Wahlbriefe können in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4 eingeworfen werden. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung. |
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl (aktives Wahlrecht) sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.
Ebenfalls wahlberechtigt sind auch volljährige Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anträge für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis können bereits jetzt gestellt werden.
Wählbar zur Bundestagswahl (passives Wahlrecht) ist grundsätzlich, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigung von im Ausland lebenden Deutschen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis.
Anträge von Auslandsdeutschen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bereits jetzt an die Gemeindebehörde übersandt werden.
Variante 1:
Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres (also nach dem 14. Geburtstag) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt liegt NICHT länger als 25 Jahre zurück.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche
Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie per E-Mail, Fax oder postalisch an die Gemeindebehörde übermitteln, in der Sie vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt haben.
Im Fall von Rüsselsheim am Main richten Sie einen Antrag per E-Mail bitte an wahlamtruesselsheimde oder postalisch an:
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Wahlamt
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Variante 2 (nur wenn Variante 1 nicht zutrifft):
Sie erfüllen nicht die Voraussetzung nach Variante 1, sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und sind von ihnen betroffen.
Sie haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie in diesem Fall ausschließlich per Post an die Gemeindebehörde übermitteln, in der Sie vor Ihrem Wegzug ins Ausland zuletzt gewohnt haben bzw. der Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind.
Im Fall von Rüsselsheim am Main senden Sie Ihren Antrag bitte postalisch an:
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Wahlamt
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung
Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.
Wahlberechtigte werden spätestens am 21. Tag vor der Wahl mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Bei Wohnungsänderungen nach dem 12. Januar können Sie unter Umständen nicht automatisch in der Stadt Rüsselsheim am Main wählen.
Weitere Informationen
Briefwahl
Wichtiger Hinweis:
Die Briefwahlunterlagen können erst ab Anfang Februar ausgehändigt bzw. versandt werden.
Wählerinnen und Wählern wird daher empfohlen, sich auf diesen Umstand einzustellen und sofern möglich von der Urnenwahl, also dem Wählen im Wahllokal Gebrauch zu machen.
Bei der Inanspruchnahme der Briefwahl per Post sind unbedingt auch die verlängerten Postlaufzeiten einzuplanen.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Briefwahl online
Briefwahlbeantragung schriftlich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zu gegebener
Zeit zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.
Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Familiennamen, Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Stadt Rüsselsheim am Main zu gegebener Zeit ein Briefwahllokal im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, 65428 Rüsselsheim am Main ein.
Die Antragsfrist für die Briefwahl endet am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr.
Bitte beachten Sie die verlängerten Postlaufzeiten von bis zu einer Woche und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4, einwerfen.
Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung.
Wahllokale und Wahlbezirke
Mit der Wahllokalsuche können Sie sich die Anschrift bzw. den Ort Ihres Wahllokales anzeigen lassen.
Durch Eingabe Ihrer Anschrift können Sie ermitteln, welchem Wahlbezirk diese zugeordnet ist.
Wo ist mein Wahllokal?
Die Wahllokale 5 und 7 in der Grundschule Innenstadt sind nicht barrierefrei. Alle anderen Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.
Wahltag
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, legen Sie dort bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten ein Ausweisdokument bereit.
Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es auch möglich, im zugeordneten Wahlraum ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ein amtlicher Ausweis bereitgehalten wird.
Bis 15 Uhr besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Wahlamt.
Bis spätestens 18 Uhr müssen die Wahlbriefe im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Wahlbriefe können Sie in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4, einwerfen. Ein barrierefreier Briefkasten steht an der Rückseite des Rathauses in der Faulbruchstraße zur Verfügung.
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
Informationen zur Vergabe von Erst- und Zweitstimme und zum Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird die oder der Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl (Mehrheitswahl) gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl).
Der Stimmzettel wird für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag rechts oben schräg angeschnitten. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählende, die durch die Markierung den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in eine besondere Wahlschablone einlegen können. Die Wahlschablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. vertrieben.
Repräsentative Wahlstatistik
In den Wahlbezirken 19 - Schillerschule und 32 – Grundschule Königstädten wird bei der Bundestagwahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Wahlberechtigten bzw. Briefwählerinnen und Briefwähler erhalten in diesen ausgewählten Bezirken ausschließlich Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken nach Altersgruppen und Geschlecht.
Weitere Informationen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben Sie als Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich aktiv an unserer Demokratie zu beteiligen. Und nur mit dieser Unterstützung können Wahlen durchgeführt werden.
Nachfolgende Informationen geben Ihnen einen Einblick in die Arbeit unserer Wahlvorstände.
Wer kann ehrenamtlich in einem Wahlvorstand mitarbeiten?
Alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nach Möglichkeit sollen die Wahlvorstände aus dem Kreis der Wahlberechtigten der Gemeinde berufen werden. Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden kann.
Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
Im allgemeinen Wahlbezirk begleiten die Wahlvorstände tagsüber den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal. Die Ergebnisfeststellung im Wahlbezirk erfolgt am Wahlabend.
Im Briefwahlbezirk werden von den Briefwahlvorständen am Nachmittag des Wahltages die Wahlbriefe zugelassen.
Wie lange dauert der Arbeitseinsatz?
Die Tätigkeit erfolgt im allgemeinen Wahlbezirk im Schichtdienst (vormittags/nachmittags).
Zur Ermittlung des Ergebnisses im Wahlbezirk müssen am Wahlabend alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Im Briefwahlbezirk treffen sich die Mitglieder am Nachmittag ab ca. 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe. Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr beginnt die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse. Die Tätigkeit am Abend kann einige Stunden Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Entschädigung erhalten ehrenamtlich Tätige für ihre Mitarbeit?
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld, das Ihnen nach dem Wahltag per Banküberweisung ausgezahlt wird.
Je nachdem, wie Sie eingesetzt werden, beläuft sich die Entschädigung auf 35 bis 50 Euro.
Wie werden die Mitglieder der Wahlvorstände über ihren Einsatz informiert?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Einsatz und ihrer Tätigkeit.
Wir freuen uns, wenn Sie sich freiwillig zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand bei uns melden.
Bitte verwenden Sie hierzu unser Online-Formular oder melden Sie sich telefonisch bei unserem Wahlamt unter 06142 83-2418/ -2419 oder per E-Mail an wahlamtruesselsheimde
Rechtsgrundlagen
Der Ablauf der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in verschiedenen Rechtsgrundlagen geregelt:
Wahlen
- 06142 83-2418
- 06142 83-2419
- 06142 83-2083
- wahlamtruesselsheimde
Adresse
Frankfurter Straße 9
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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