Wahlberechtigt für den Seniorenbeirat sind gem. §4 Abs. 3 der Satzung zur Einrichtung eines Seniorenbeirats in der Stadt Rüsselsheim am Main Personen, die am Wahltag
- das 60. Lebensjahr vollendet haben, also alle Personen, die am 26. November 1966 oder früher geboren sind,
- seit mindestens 6 Wochen in Rüsselsheim am Main mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind bzw. ihren dauernden Aufenthalt haben, also seit mindestens 15. Oktober 2026 und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar als Mitglieder des Seniorenbeirat sind gem. §4 Abs. 3 der Satzung zur Einrichtung eines Seniorenbeirats in der Stadt Rüsselsheim am Main die Wahlberechtigten, die
- das 60. Lebensjahr vollendet haben, d. h. spätestens am 26. November 1966 geboren sind und
- seit mindestens 6 Wochen, also seit 15. Oktober 2026 in Rüsselsheim am Main mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen, Sozialverbänden und ähnlichen Wahlvorschlagsträgern eingereicht werden, wobei sich die Einreichung auf jeweils nur einen Wahlvorschlag beschränkt.
Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, die für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden dürfen. Allerdings können auf dem Stimmzettel für zugelassene Wahlvorschläge nur so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt werden, wie der zu wählende Seniorenbeirat Sitze hat.
Als Bewerberin und Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer sein schriftliches Einverständnis zur Aufstellung erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Für die Aufstellung der Wahlvorschläge sind die Wahlvorschlagsträger nach den Regeln ihrer Vereinigung selbst verantwortlich.
Einreichungsfrist
Wahlvorschläge sind schriftlich (im Original) bis spätestens
Montag,12.10.2026, 16:00 Uhr, nach vorheriger Terminabsprache einzureichen.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Wird die Frist versäumt, muss der Wahlausschuss den Wahlvorschlag zurückweisen.
Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge nicht zuzuschicken, sondern durch die (stellvertretende) Vertrauensperson überbringen zu lassen, damit gleich bei der Übergabe der Wahlvorschläge vorgeprüft und auf etwaige Mängel hingewiesen werden kann. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin mit dem Wahlamt.
Es wird ausdrücklich darum gebeten und empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor dem 12.10.2026 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Erfahrungsgemäß bleibt an den letzten Tagen vor Fristende wenig Zeit für Mängelbeseitigungen.
Weitere Informationen zur Einreichung der Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bekanntmachung:
Bekanntmachung
Die notwendigen Formulare können hier heruntergeladen werden:
Formulare
Soweit Ihr/e Partei/Wählergruppe/Sozialverband nicht vom Unterschriftenprivileg gem. §6 Abs. 6 der Satzung zur Einrichtung eines Seniorenbeirats in der Stadt Rüsselsheim am Main gebrauch machen kann, erhalten Sie die Vordrucke zur Einholung von Unterstützungsunterschriften auf Anfrage beim Wahlleiter der Stadt Rüsselsheim am Main für die Seniorenbeiratswahl.
Wahlen
- 06142 83-2418
- 06142 83-2419
- 06142 83-2083
- wahlamtruesselsheimde
