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Wahlen

Informationen zur Wiederholungswahl der Kreiswahl im Landkreis Groß-Gerau in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt Rüsselsheim am Main am 20. März 2022

Allgemeine Informationen

Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Kreiswahl in den Briefwahlbezirken der Stadt Rüsselsheim am Main wird es am 20. März 2022 eine Wiederholungswahl der Kreiswahl in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt Rüsselsheim am Main geben.

Eine Wiederholungswahl in allgemeinen Wahlbezirken findet nicht statt.

Gewählt wird aufgrund der Wahlvorschläge und der Wählerverzeichnisse der Hauptwahl, die am 14. März 2021 im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen stattgefunden hat (§ 30 Abs. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz – KWG).

06.02.2022 Stichtag für die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses
der Hauptwahl vom 14. März 2021 zur Ermittlung der Wahlberechtigten
27.02.2022

Letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten von Amts wegen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

bis 20.03.2022,  18 Uhr Rücksendung der Wahlbriefe - entgeltfrei per Post -
oder durch Einwurf im Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 4
20.03.2022 Ermittlung des Trendergebnisses durch die Briefwahlvorstände
21.03.2022 Fortführung der Stimmermittlung durch die Auszählungswahlvorstände

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