Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Es gibt allerdings bestimmte Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte nicht benötigt wird.
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden. Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte, sofern sie nicht unbefristet erteilt ist, kann auf Antrag verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
Formular
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte und Infoblatt (PDF)
Gebühren / Kosten
Die Gebühr für natürliche Personen beträgt 333 Euro, für juristische Personen 388 Euro.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Sandra Dreide | |
Telefon: | 06142 83-2458 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
12.09.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain