Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Ausstellung, Erweiterung und Verlängerung einer Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

 

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Es gibt allerdings bestimmte Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte nicht benötigt wird.

 

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden. Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte, sofern sie nicht unbefristet erteilt ist, kann auf Antrag verlängert werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
  • Passbild nur bei natürlichen Personen

 

Formular

Link zu Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte und Infoblatt (PDF)

 

Gebühren / Kosten

Die Gebühr für natürliche Personen beträgt 333 Euro, für juristische Personen 388 Euro.

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide

Telefon:06142 83-2458
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

Marcus Panhans

Telefon:

06142 83-2459

Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr