Ist der Passinhaberin beziehungsweise dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, das heißt der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin beziehungsweise der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
Ein Ausweisdokument und gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige.
Online-Verlusterklärung eines Reisepasses