Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Verlustanzeige des Reisepasses

Ist der Passinhaberin beziehungsweise dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, das heißt der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin beziehungsweise der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

 

Benötigte Unterlagen

Ein Ausweisdokument und gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige.

 

Link zu Online-Verlusterklärung eines Reisepasses

 

Kontakt - Weitere Informationen

Link zu Stadtbüros