Eine sanierungsrechtliche Genehmigung ist bei Baumaßnahmen im Geltungsbereich des durch Satzung vom 01.07.2004 beschlossenen Sanierungsgebietes Innenstadt zu beantragen. Dies gilt insbesondere für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die Sanierungsgenehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Formulare
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung (PDF)