Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Informationen zur Seniorenbeiratswahl am 24. November 2021

Symbolbild: Bundestageswahl und OB-Wahl am 24.09.2017 (Bildrechte: pico - Fotolia.com)

 

Allgemeine Informationen

 

Link zu Zu den Ergebnissen der Seniorenbeiratswahl

 

Am 24. November 2021 findet die Wahl des Seniorenbeirats in der Stadt Rüsselsheim am Main statt.

Der Seniorenbeirat ist die Interessengemeinschaft der Einwohnerinnen und Einwohner über 60 Jahre in Rüsselsheim am Main. Er vertritt die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner unter anderem gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung.
Der Seniorenbeirat besteht aus 16 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte den Vorstand, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertretenden, wählen.

Der Seniorenbeirat wirkt insbesondere mit bei der Planung und Durchführung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für ältere Einwohnerinnen und Einwohner.
Er kann Vorschläge, Wünsche, Anträge und Anfragen an den Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main richten und Einladungen zu Informationsgesprächen an Fraktionen, Wohlfahrtsverbände, Institutionen und Einzelpersonen aussprechen.



Fristen und Termine

20.10.2021, 16 Uhrspätester Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge
21.10.2021, 15 UhrSitzung des für die Seniorenbeiratswahl zuständigen Wahlausschusses
zur Prüfung und Beschlussfassung über Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
04.11.2021Übersendung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten
bis
24.11.2021, 12 Uhr
Rücksendung der Wahlbriefe
24.11.2021, ab 12 UhrErmittlung des Ergebnisses durch die Briefwahlvorstände
26.11.2021, 10 UhrSitzung des für die Seniorenbeiratswahl zuständigen Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Seniorenbeiratswahl

 

 

Wahlsystem

 

Der Seniorenbeirat wird von den Wahlberechtigten aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl durchgeführt. Sollte nur ein Wahlvorschlag eingereicht bzw. zugelassen werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen einer Mehrheitswahl.

 

Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Allen Wahlberechtigten werden Anfang November 2021 unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugestellt. Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils eine Stimme.

 

 

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

 

Wahlberechtigt zur Seniorenbeiratswahl sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rüsselsheim am Main gemeldet sind.

Voraussetzung für die Zusendung der Briefwahlunterlagen ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 13. Oktober 2021.

Sollten Sie bis zum 4. November 2021 keine Briefwahlunterlagen erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Personen, die sich nach dem 13. Oktober 2021 in Rüsselsheim am Main mit Haupt- oder Nebenwohnung anmelden, können auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden und an der Wahl des Seniorenbeirats teilnehmen. Anträge sind im Wahlamt erhältlich.

Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)


Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rüsselsheim am Main gemeldet sind und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Einreichen von Wahlvorschlägen

 

Die Wahlleiterin für die Seniorenbeiratswahl der Stadt Rüsselsheim am Main fordert durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

 

Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 20. Oktober 2021 um 16 Uhr bei der Wahlleiterin für die Wahl des Seniorenbeirats eingereicht sein. Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge rechtzeitig vor diesem Termin einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, einen Termin mit dem Team des Wahlamtes zu vereinbaren.

 

Nur, wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag vom Wahlausschuss zur Seniorenbeiratswahl zugelassen werden. Amtliche Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge sind im Wahlamt erhältlich und stehen als Download bereit. 

 

Link zu Wahlvorschlag (PDF)

Link zu Anlage zum Wahlvorschlag (PDF)

Link zu Zustimmungserklärung (PDF)

Link zu Unterstützungsunterschriften (PDF)

 

 

 




Inhalt der Wahlvorschläge

 

Jeder Wahlvorschlag soll mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers versehen sein und, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese tragen.

Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber, unter Angabe von Familienname, Rufname, Anschrift und Geburtsdatum, enthalten.
Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss erkennbar sein. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.
Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer ihre oder seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat. Die Zustimmung ist unwiderruflich.

Für jeden Wahlvorschlag muss eine Vertrauensperson und deren Stellvertretung benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von 20 wahlberechtigten Personen durch Unterschrift unterstützt werden. Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Weitere Angaben sind der Familienname, Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners.

Jede beziehungsweise jeder Wahlberechtigte kann jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen oder der Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Hat eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterzeichnet, so ist ihre oder seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.

Kontakt

Wahlteam:Trudi Hartung (Wahlleiterin)
Wolfgang Breuhan
Ute Filler
Kerstin Förster
Sandra Graf
Sandra Nebe
Telefon:06142 83-2418
06142 83-2419
Fax:06142 83-2083
E-Mail:

wahlamt@ruesselsheim.de

Wahlbüro, Marktplatz 6

 

Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.