Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, dann stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

 

Eine Sondernutzung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

 

Gebühren / Kosten

Die Gebühren für die Sondernutzung sind der Gebührensatzung für Sondernutzungen zu entnehmen. Weiterhin fallen Verwaltungsgebühren für die Erstellung der Sondernutzungserlaubnis sowie die verkehrsrechtliche Anordnung an.

 

Link zu Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren (PDF)

 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular für eine Sondernutzung
  • Lageplan mit der eingezeichneten Sondernutzung, einschließlich Maßangaben
  • Beschilderungsplan für die Verkehrsabsicherung
  • falls erforderlich (bei Vollsperrung): einen Umleitungsplan

 

 

Zu den Sondernutzungen zählen folgende drei Arten:

 

Gewerbliche Sondernutzungen

  • Verkaufswagen/Verkaufsgegenstände
  • Warenauslage vor dem eigenen Geschäft
  • Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • gewerbeliche Informationsstände

 

Formular

Link zu Antrag auf gewerbliche Sondernutzungen (PDF)

Kontakt

Tiefbauamt

Allgemeine Tiefbau-Verwaltung und Sondernutzungen

Melanie Götz

Telefon:06142 83-2383
E-Mail:

sondernutzung@ruesselsheim.de

 

 

 

Bauliche Sondernutzungen

  • Aufstellen von Containern
  • Aufstellen von Baukranen
  • Aufstellen von Gerüsten und Bauzäunen
  • Lagerung von Baumaterial

 

Formular

Link zu Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung oder zum Aufbruch öffentlicher Verkehrsflächen sowie Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung

Link zu Anzeige über den Beginn oder die Beendigung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (PDF)

Kontakt

Tiefbauamt

Straßener- und -unterhaltung

Siegfried Ries

Telefon:06142 83-2012
Fax:06142 83-2593
E-Mail:

strassenerhaltung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Tiefbauamt

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

 

 

 

Caritative Sondernutzungen

  • Informationsstände von Parteien, Vereinen
  • Lagerung von Materialien aller Art
  • Plakate

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr

Marco Heil

Telefon:06142 83-2467
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

stvo@ruesselsheim.de

Birgit Kirchmeier
Telefon:06142 83-2407
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

stvo@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr