Spielhallen sind Unternehmen, die überwiegend oder ausschließlich Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit gegen Entgelt aufgestellt haben. Diese Geräte können bespielt werden. Wer solche Gelegenheiten gewerbsmäßig einrichtet und betreibt, muss dafür eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wird von der Stadt Rüsselsheim am Main erteilt, sofern die Spielhalle innerhalb der Stadtgrenzen betrieben wird.
Die Spielhallenerlaubnis muss schriftlich beantragt werden. Bezüglich der einzelnen Antragsunterlagen bitten wir Sie, beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung nachzufragen.
Im Vorfeld der Gewerbeerlaubnis müssen in jedem Fall die Voraussetzungen nach Planungsrecht und Bauordnungsrecht erfüllt sein. Die Erteilung der Spielhallenkonzession setzt grundsätzlich das Bestehen einer Baugenehmigung voraus.
Benötigte Unterlagen
Gebühren / Kosten
Die Kosten können bis zu 3.500 Euro betragen und hängen vom Einzelfall ab.
Formulare Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach § 2 des
Hessischen Spielhallengesetzes (PDF)
Merkblatt für die Spielhallenerlaubnis (PDF)
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
12.09.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain