Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Stellenangebote

Die Stadt Rüsselsheim ist mit ihren Eigenbetrieben und Gesellschaften nach der Opel Automobile GmbH der zweitgrößte Arbeitgeber am Ort. In unserer Stadtverwaltung sind rund 980 Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte tätig. 54 Ausbildungsplätze stehen zur Verfügung.

Wir sind an hochqualifizierten, leistungsorientierten Menschen interessiert, die bereit sind, die vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben der Stadtverwaltung zu übernehmen.

  • Frauen und Männer haben bei uns die gleichen Chancen.
  • Wir beschäftigen Angehörige aller Nationalitäten.
  • Schwerbehinderte werden nach unserer betrieblichen Integrationsvereinbarung berücksichtigt.


Aktuell können Sie sich für folgende Stellen unter Angabe der Kennziffer sowie Einhaltung der ausgeschriebenen Frist bewerben:

Bei der Stadt Rüsselsheim am Main sind für die Ortsgerichte zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Ehrenämter zu besetzen.


Ehrenämter zweier Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rüsselsheim I (Stadt) sowie die Ehrenämter einer Ortsgerichtsvorsteherin / eines Ortsgerichtsvorstehers und einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rüsselsheim II (Königstädten)


Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt Rüsselsheim am Main von der Direktorin des Amtsgerichtes Rüsselsheim für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die / der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr erreicht hat (§ 7 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz).

Die Mitglieder der Ortsgerichte werden von der Stadtverordnetenversammlung in schriftlicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Wenn niemand widerspricht, kann die Wahl auch per Akklamation erfolgen. Es sind jeweils die Personen gewählt, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen (§ 7 Abs. 2 Ortsgerichtsgesetz).

Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch das Ortsgerichtsgesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Für jedes Ortsgericht werden eine Ortsgerichtsvorsteherin/ ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen/Ortsgerichtsschöffen bestellt.

Die Aufgaben des Ortsgerichtes umfassen im Wesentlichen:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Schätzung von Immobilien und Grundstücken


Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

  • ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
  • als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.


Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Ehrenbeamte müssen gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 15. Mai 2021 beim

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main, Fachbereich Bürgerservice und Wahlen, Geschäftsstelle der Ortsgerichte, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, jeweils unter dem Stichwort „Ortsgericht Rüsselsheim I (Stadt) oder Ortsgericht Rüsselsheim II (Königstädten)“
schriftlich mit Lebenslauf zu bewerben.

 

Kennziffer 0

Eingestellt am 14.04.2021

 

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Kontakt

Fachbereich Personal

Sekretariat
Anja Kunz
Telefon:06142 83-2245
Fax:06142 83-2863
E-Mail:

fbpersonal@ruesselsheim.de