Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen steuerlichen Forderungen seitens der Stadt Rüsselsheim gegenüber der Antragsstellerin oder dem Antragsteller bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Benötigte Unterlagen
Gebühren / Kosten
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie gebührenfrei.
Kontakt | |
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Magistrat der Stadt Rüsselsheim | |
Stadtkasse | |
Michail Loulis | |
Telefon: | 06142 83-2276 |
Fax: | 06142 83-2353 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
Die Barkasse hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Mittwoch, Freitag: 10 bis 12 Uhr
Donnerstag: 15 bis 17.30 Uhr
30.05.23
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Temperatur 14.6 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus N |
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Luftdruck 1019.1 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain