Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen steuerlichen Forderungen seitens der Stadt Rüsselsheim gegenüber der Antragsstellerin oder dem Antragsteller bestehen.

 

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identitätsnachweis. (Bitte fügen Sie bei einer schriftlichen Beantragung eine Kopie aller informationserheblichen Seiten des Dokumentes bei)
  • Angabe über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird
  • Eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung von einer anderen Person abgeholt wird

 

 

Gebühren / Kosten

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie gebührenfrei.

Kontakt

Magistrat der Stadt Rüsselsheim

Stadtkasse

Michail Loulis

Telefon:06142 83-2276
Fax:06142 83-2353
E-Mail:

michail.loulis@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

 

Die Barkasse hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Mittwoch, Freitag: 10 bis 12 Uhr

Donnerstag: 15 bis 17.30 Uhr