Wenn Sie innerhalb der Stadt Rüsselsheim umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug der neuen Wohnung ummelden. Bei dieser Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Ummeldungen sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.
Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen jedoch Gebühren an.
Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Wahlbenachrichtigungen. Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)
Benötigte Unterlagen
Gebühren / Kosten
Die Ummeldung ist kostenfrei. Für die Änderung der Kraftfahrzeugzulassungsbescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von elf Euro an.
Kontakt | |
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
InnenStadtbüro | |
Telefon: | 06142 83-2940 |
Fax: | 06142 83-2949 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 7 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
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