Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Unterhaltsvorschussleistungen (UVG)

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen für alleinerziehende Elternteile.
 
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil zahlt an Sie keinen Unterhalt oder ist finanziell nicht in der Lage den vollen Unterhalt zu leisten?

Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind/Ihre Kinder Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Die Leistungen gleichen den ausfallenden Unterhalt zumindest zum Teil aus, ohne den zahlungspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu nehmen.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat grundsätzlich, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.

Außerdem haben Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezieht, durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach SGB II vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil neben SGB II-Leistungen über ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.

Höhe der Leistungen nach Abzug des Erstkindergeldes ab 01.01.2024:

  • für Kinder bis unter sechs Jahren monatlich 230 Euro
  • für Kinder bis unter zwölf Jahren monatlich 301 Euro
  • für Kinder bis unter achtzehn Jahren monatlich 395 Euro

 


Weitere Informationen
Link zu Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für 0 - 18-Jährige (PDF)

Link zu Benötigte Unterlagen - Merkblatt zum UVG-Antrag (PDF)

 

Link zu Online-Antrag Unterhaltsvorschuss-Erstantrag

Link zu Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung


Bitte reichen Sie alle Anträge vollständig und mit allen geforderten Unterlagen ein.

Kontakt

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Unterhaltsvorschussstelle

 

Fachkoordination

Simone Werkmann, Zimmer 505

Telefon:06142 83-2153
Fax:06142 83-2172
E-Mail:unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

Elvira Stutmann, Zimmer 506

Telefon:06142 83-2145
Fax:06142 83-2172
E-Mail:unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de
Zuständigkeit nach Familienname des jungen Menschen:

Telefon:

06142 83-2145, Elvira Stutmann, Zimmer 506,
Buchstabe A bis Be

Telefon:06142 83-2495, Najima Boudouasar, Zimmer 503,
Buchstabe Bf bis C

Telefon:

06142 83-2358, N.N.

Buchstabe D bis G

 

Telefon:06142 83-2153, Simone Werkmann, Zimmer 505,
Buchstabe H bis I

Telefon:06142 83-2151, Nasrien Samiri, Zimmer 501,
Buchstabe K bis O

Telefon:06142 83-2177, Diana Keiling, Zimmer 502,
Buchstabe P bis S

Telefon:06142 83-2146, Vasiliki Karipidou, Zimmer 502,
Buchstabe J, T bis Z

 

Adresse

Mainstraße 7

65428 Rüsselsheim am Main

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Telefonsprechzeiten

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