Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen für alleinerziehende Elternteile.
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil zahlt an Sie keinen Unterhalt oder ist finanziell nicht in der Lage den vollen Unterhalt zu leisten?
Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind/Ihre Kinder Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Die Leistungen gleichen den ausfallenden Unterhalt zumindest zum Teil aus, ohne den zahlungspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu nehmen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat grundsätzlich, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.
Außerdem haben Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezieht, durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach SGB II vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil neben SGB II-Leistungen über ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.
Höhe der Leistungen nach Abzug des Erstkindergeldes ab 01.01.2023:
Weitere Informationen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für 0 - 18-Jährige (PDF)
Benötigte Unterlagen - Merkblatt zum UVG-Antrag (PDF)
Online-Antrag Unterhaltsvorschuss-Erstantrag
Unterhaltsvorschuss - Jährliche Überprüfung
Bitte reichen Sie alle Anträge vollständig und mit allen geforderten Unterlagen ein.
Kontakt | |
---|---|
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe | |
Unterhaltsvorschussstelle
Fachkoordination Simone Werkmann, Zimmer 505 | |
Telefon: | 06142 83-2153 |
Fax: | 06142 83-2172 |
E-Mail: | unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de |
Elvira Stutmann, Zimmer 506 | |
Telefon: | 06142 83-2145 |
Fax: | 06142 83-2172 |
E-Mail: | unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de |
Zuständigkeit nach Familienname des jungen Menschen: | |
Telefon: | 06142 83-2145, Elvira Stutmann, Zimmer 506, |
Telefon: | 06142 83-2495, Najima Boudouasar, Zimmer 503, Buchstabe Bf bis C |
Telefon: | 06142 83-2358, N.N. Buchstabe D bis G
|
Telefon: | 06142 83-2153, Simone Werkmann, Zimmer 505, Buchstabe H bis I |
Telefon: | 06142 83-2151, Nasrien Samiri, Zimmer 501, Buchstabe K bis O |
Telefon: | 06142 83-2177, Diana Keiling, Zimmer 502, Buchstabe P bis S |
Telefon: | 06142 83-2146, Vasiliki Karipidou, Zimmer 502, Buchstabe J, T bis Z |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Telefonsprechzeiten
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen nach Vereinbarung
30.05.23
![]() |
Temperatur 14.4 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1019.3 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain