Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen für alleinerziehende Elternteile.
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil zahlt an Sie keinen Unterhalt oder ist finanziell nicht in der Lage den vollen Unterhalt zu leisten?
Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind/Ihre Kinder Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Die Leistungen gleichen den ausfallenden Unterhalt zumindest zum Teil aus, ohne den zahlungspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu nehmen.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat grundsätzlich, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.
Außerdem haben Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezieht, durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach SGB II vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil neben SGB II-Leistungen über ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.
Höhe der Leistungen nach Abzug des Erstkindergeldes ab 01.01.2021:
Weitere Informationen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für 0-18 jährige (PDF)
Bitte reichen Sie alle Anträge vollständig und mit allen geforderten Unterlagen ein.
Kontakt | |
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Fachbereich Jugend und Senioren | |
Unterhaltsvorschussstelle Fachkoordination Simone Werkmann, Zimmer 505 | |
Telefon: | 06142 83-2153 |
Fax: | 06142 83-2172 |
E-Mail: | unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de |
Zuständigkeit nach Familienname des jungen Menschen: | |
Telefon: | 06142 83-2145, Frau Stutmann, Zimmer 506, Buchstabe A bis Ch |
Telefon: | 06142 83-2358, Frau Spring, Zimmer 506, Buchstabe Ci bis H |
Telefon: | 06142 83-2791, Frau Tezcan, Zimmer 502, Buchstabe I bis Ko |
Telefon: | 06142 83-2151, Herr Windirsch, Zimmer 501, Buchstabe Kp bis Pq |
Telefon: | 06142 83-2177, Frau Keiling, Zimmer 502, Buchstabe Pr bis Td |
Telefon: | 06142 83-2146, Frau Karipidou, Zimmer 502, Buchstabe Te bis Z |
Telefon: | 06142 83-2718, N.N., Zimmer 504 |
Telefon: | 06142 83-2495, N.N., Zimmer 503 |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
26.02.21
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