Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Untersuchungsberechtigungsschein

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung, der so genannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung, unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

 

Hierfür wird zum einen ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Dieser dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben. Des Weiteren wird ein Erhebungsbogen benötigt. Dieser Bogen dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen.

 

Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein bei der Meldebehörde oder in einem unserer Stadtbüros.

 

Die Arztwahl ist frei. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.

 

Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass

 

Kontakt - Weitere Informationen

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