Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Bei Fragen können Sie sich an das Standesamt oder an die unten aufgeführten Mitarbeiter*innen wenden.
Wo kann die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden?
- Jugendamt
- Standesamt
- Notar
- bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühren / Kosten
Gebührenfrei ist die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt und beim Standesamt
Weitere Informationen Infoblatt Rechtliche Jugendhilfe (PDF)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Vaters
- Gegebenenfalls die Geburtsurkunde des Kindes
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung benötigen.
Kontakt | |
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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe | |
Rita Wingertszahn, Zimmer 9 | |
Telefon: | 06142 83-2144 |
Dienstag bis Donnerstag | |
Jessica Kochner-Geßner, Zimmer 10 | |
Telefon: | 06142 83-1828 |
Montag, Mittwoch bis Donnerstag | |
| |
Kerstin Wild, Zimmer 12 | |
Telefon: | 06142 83-2224 |
Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung
01.06.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain