Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Mann,
-    der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder
-    der die Vaterschaft anerkannt hat oder
-    dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. 

Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits während der Schwangerschaft möglich. Bei Fragen können Sie sich an das Standesamt oder an die unten aufgeführten Mitarbeiter*innen wenden.
 
Wo kann die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden?
-    Jugendamt
-    Standesamt
-    Notar
-    bei einer deutschen Auslandsvertretung

Gebühren / Kosten
Gebührenfrei ist die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt und beim Standesamt

Benötigte Unterlagen
-    Personalausweis oder Reisepass
-    Geburtsurkunde des Vaters
-    Gegebenenfalls die Geburtsurkunde des Kindes

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung benötigen.

Kontakt

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Rita Wingertszahn, Zimmer 9

Telefon:06142 83-2144
Dienstag bis Donnerstag
Jessica Kochner-Geßner, Zimmer 10
Telefon:06142 83-1828
Montag, Mittwoch bis Donnerstag

 

Kerstin Wild, Zimmer 12
Telefon:06142 83-2224
Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

oder nach Vereinbarung