Wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll, wird hierfür eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt zum Beispiel für Haltverbote, die wegen eines Umzugs gestellt werden sollen.
Formular Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach Paragraf 45 Straßenverkehrsordnung
Merkblätter zu verkehrsrechtlichen Anordnungen
M1 Merkblatt zur Aufstellung von Verkehrszeichen (PDF)
M3 Merkblatt für Prozessionen/Festumzüge (PDF)
M5 Merkblatt zur Aufstellung von mobilen Lichtsignalanlagen (PDF)
M7 Merkblatt zur Aufstellung von Containern, Wechselbehältern und Schuttmulden (PDF)
Gebühren / Kosten
Die Verwaltungsgebühr für eine verkehrsrechtliche Anordnung richtet sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand (zum Beispiel Anordnung ohne oder mit erforderlichen Ortsterminen) und beträgt zwischen 10,20 Euro bis 767 Euro.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr | |
Bianca Schaub | |
Telefon: | 06142 83-2455 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
25.02.21
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Temperatur 20.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus SO |
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Luftdruck 1023.1 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain