Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Einladung für Besucher aus dem Ausland
(Abgabe einer Verpflichtungserklärung)

Die Verpflichtungserklärung können Sie über den Online-Service mit den unten benötigten Unterlagen abgeben. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, die Unterlagen im Online-Service hochzuladen, können Sie uns die Unterlagen unter Angabe Ihrer Daten sowie die Daten des Gastes und dem Vermerk "Verpflichtungserklärung“ per Post oder durch Einwurf in unseren Briefkasten zukommen zu lassen.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass eine Abgabe der Verpflichtungserklärung während der Probezeit nicht möglich ist.

Auch können Inhaber eines Touristenvisums, einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung keine Verpflichtungserklärung abgeben.

 

Folgende Unterlagen werden in jedem Fall von Ihnen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn möglich, eine Kopie des Passes von der Person, die Sie einladen möchten.

 

Hinzu kommen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:

  1. Gehaltsnachweise über die letzten 3 Monate

 

Hinzu kommen bei Selbständigen:

  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Bescheinigung „Einkommen Selbständige“ des Steuerberaters (siehe Downloads)


Hinzu kommen bei Rentnerinnen und Rentnern:

  • Rentenbescheid, Betriebsrente

 

Nach Erhalt des Antrags auf Verpflichtungserklärung sowie der vollständigen Unterlagen wird der Antrag geprüft. In Einzelfällen können zur weiteren Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit weitere Unterlagen angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt zirka 8 Wochen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, die Kolleginnen und Kollegen setzen sich nach erfolgter Prüfung mit Ihnen in Verbindung.

 

Bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages ist. Sofern die Person, die einen Visumantrag stellt, selbst in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich.

 

Gebühren / Kosten

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist gebührenpflichtig und beträgt 29,- Euro. Die Gebühr ist am Ende des Online-Antrags per ePayment (PayPal, Kreditkarte, giropay oder paydirect) zu bezahlen.

Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie im eigenen Interesse die einzureichenden Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Hinweis:

Die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

 

 

Abschließende Hinweise:

Die beschriebene Verfahrensweise gilt ausschließlich für die Glaubhaftmachung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen touristischer Aufenthalte. Die Abgabe von Verpflichtungserklärungen für davon abweichende Aufenthaltszwecke – und soweit der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen ist – erfordert eine darüber hinausgehende individuelle Bonitätsprüfung.

 

Verpflichtungserklärung online beantragen:

 

Um Ihr Anliegen zügig bearbeiten zu können, bitten wir Sie, Ihre vollständigen Unterlagen im Online-Service hochzuladen. Vielen Dank.

 

Link zu Online-Verpflichtungserklärung

Link zu Belehrung

Link zu Bescheinigung Einkommen Selbstständige

Kontakt

Sachgebiet Familie/ EU/ Besuchervisa


Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.

Kerstin Paluska
Zimmer 6
Telefon:06142 83-2404
Melanie Schledt
Zimmer 6
Telefon:06142 83-2406
Denise Seelig
Zimmer 8
Telefon:06142 83-2425
Ahu Kilic
Zimmer 8
Telefon:06142 83-2403
E-Mail:verpflichtungserklaerung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Rheinstraße 3 (Cityforum Eichsfeld)

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Postanschrift
Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Bereich Einbürgerung und Migration
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main

 

Öffnungszeiten

Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem
Termingrund an das zuständige Sachgebiet.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12 und 13 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr