Sie leben in Rüsselsheim am Main und möchten für eine im Ausland lebende Person eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Oder:
Sie leben in Rüsselsheim am Main und möchten eine Verpflichtungserklärung für eine im Bundesgebiet lebende Person abgeben?
Die Verpflichtungserklärung können Sie über den Online-Service mit den unten benötigten Unterlagen abgeben. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, die Unterlagen im Online-Service hochzuladen, können Sie uns die Unterlagen unter Angabe Ihrer Daten sowie die Daten des Gastes und dem Vermerk "Verpflichtungserklärung“ per Post oder durch Einwurf in unseren Briefkasten zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine Abgabe der Verpflichtungserklärung während der Probezeit nicht möglich ist.
Nach Erhalt des Antrags auf Verpflichtungserklärung sowie der vollständigen Unterlagen wird der Antrag geprüft. In Einzelfällen können zur weiteren Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit weitere Unterlagen angefordert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt zirka 8 Wochen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, die Kolleginnen und Kollegen setzen sich nach erfolgter Prüfung mit Ihnen in Verbindung.
Bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages ist. Sofern die Person, die einen Visumantrag stellt, selbst in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist gebührenpflichtig und beträgt 29,- Euro. Die Gebühr ist am Ende des Online-Antrags per ePayment (PayPal, Kreditkarte, giropay oder paydirect) zu bezahlen.
Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie im eigenen Interesse die einzureichenden Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird glaubhaft gemacht, wenn der Erklärende der Behörde Nachweise über Arbeitseinkommen vorlegt und der nach Paragraf 850c Zivilprozessordnung (ZPO) pfändungsfreie Anteil am Arbeitseinkommen für jeden erwachsenen Gast 200 Euro und - im Falle mitreisender Kinder - 100 Euro pro Kind beträgt und dem Gast/den Gästen die für Verwandte typischen Naturalleistungen gewährt werden (Aufnahme in die Wohnung, Gewährung von Lebensunterhalt).
Um Ihr Anliegen zügig bearbeiten zu können, bitten wir Sie, Ihre vollständigen Unterlagen im Online-Service hochzuladen. Vielen Dank.
Online-Verpflichtungserklärung
Kontakt | |
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Sachgebiet Familie/ EU/ Besuchervisa
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Kerstin Paluska | |
Zimmer 6 | |
Telefon: | 06142 83-2404 |
Denise Seelig | |
Zimmer 8 | |
Telefon: | 06142 83-2425 |
Ahu Kilic | |
Zimmer 8 | |
Telefon: | 06142 83-2403 |
E-Mail: | verpflichtungserklaerung@ruesselsheim.de |
Adresse
Rheinstraße 3 (Cityforum Eichsfeld)
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Postanschrift
Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem
Termingrund an das zuständige Sachgebiet.
Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12 und 13 Uhr bis 15 Uhr
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Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr