Wer fremde bewegliche oder unbewegliche Sachen gewerbsmäßig versteigert, benötigt dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag von der Stadt Rüsselsheim erteilt, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder seinen Betriebssitz in Rüsselsheim hat und keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.
Benötigte Unterlagen
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Sandra Dreide, Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2458 |
Telefon: | 06142 83-2459 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
30.05.23
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Temperatur 14.0 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1019.2 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain