Wer fremde bewegliche oder unbewegliche Sachen gewerbsmäßig versteigert, benötigt dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag von der Stadt Rüsselsheim erteilt, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder seinen Betriebssitz in Rüsselsheim hat und keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.
Benötigte Unterlagen
Gebühren / Kosten
Für natürliche Personen beträgt die Gebühr 333 Euro, für juristische Personen 388 Euro.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr | |
Sandra Dreide, Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2458 |
Telefon: | 06142 83-2459 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
01.03.21
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Temperatur 4.3 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus N |
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Luftdruck 1031.3 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain