Ab dem 1. Mai 2012 ist das neue Hessische Gaststättengesetz (HGastG) in Kraft getreten. Damit wurde das Verfahren der so genannten Gestattung geändert.
Wer auf dem Gebiet der Stadt Rüsselsheim aus besonderem Anlass vorübergehend:
ausüben will, hat dies, gemäß Paragraf 6 HGastG spätestens vier Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes unter Angabe:
beim Bereich Gewerbe und Ordnung schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeige stellt keine Genehmigung nach sonstigen Spezialvorschriften dar, wie zum Beispiel Lebensmittel-, Bau-, Immissionsschutz- oder Sondernutzungsvorschriften.
Formular
Anzeige zum vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes (PDF)
Weitere Informationen
Internetseite: Landratsamt Groß-Gerau, Lebensmittelüberwachung
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Telefon: | 06142 83-2458 oder -2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
01.06.23
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Temperatur 15.0 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1015.8 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain