Beschreibung
Wer fremde bewegliche oder unbewegliche Sachen gewerbsmäßig versteigert, benötigt dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag von der Stadt Rüsselsheim erteilt, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder seinen Betriebssitz in Rüsselsheim hat und keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.