Bei der Europawahl 2019 werden 751 Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus 28 Mitgliedstaaten gewählt (bei Austritt von Großbritannien aus der EU: 705 Abgeordnete, 27 Mitgliedstaaten). Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest.
In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl der 96 Abgeordneten nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts statt. Die Wählerinnen und Wähler haben je eine Stimme. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt für die Europawahl sind Deutsche und nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 26. Februar 2019 ihre Wohnung in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.
Damit Sie bei der Europawahl Ihre Stimme abgeben können, müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sein.
Deutsche Wahlberechtigte
Deutsche, die in Rüsselsheim am Main wohnhaft sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.
Für nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 2014 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt diese Eintragung für die Europawahl 2019 automatisch. Sie erhalten bis zum 5. Mai 2019 ihre Wahlbenachrichtigung.
Alle anderen nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Ein neuer Antrag muss auch gestellt werden, wenn zwischenzeitlich ein Wegzug ins Ausland und erneut ein Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (PDF)
Auslandsdeutsche
Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen oder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche (PDF)
Weitere ausführliche Informationen zur Europawahl 2019 erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
Internetseite: Bundeswahlleiter
Kontakt | |
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Wahlteam: | Trudi Hartung (Wahlleiterin) |
Joelle Andre | |
Ute Filler | |
Kerstin Förster | |
Sabrina Krippner | |
Bianca Löw | |
Tobias Loos | |
Telefon: | 06142 83-2418 |
06142 83-2419 | |
Fax: | 06142 83-2083 |
E-Mail: | |
Briefwahl
In der Zeit vom 15. April bis 24. Mai 2019, 18 Uhr richtet das Wahlamt ein Briefwahllokal im Wahlbüro ein. Dort können Sie schon vor dem Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen. Wenn Sie dieses Angebot nutzen wollen, bringen Sie bitte Ihren Ausweis und, falls vorhanden, Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Öffnungszeiten | ||
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Wahlbüro Marktplatz 6 | ||
Montag | 8 bis 12 Uhr |
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Dienstag | 8 bis 12 Uhr | |
Donnerstag | 8 bis 12 Uhr 14 bis 18 Uhr | |
Samstag (ab 27. April bis 18. Mai) | 9 bis 13 Uhr | Erweiterung |
Dienstag (14. und 21. Mai) | 14 bis 18 Uhr | Sonderöffnung |
Sonntag (5. Mai) | 13 bis 18 Uhr | Sonderöffnung |
Freitag (24. Mai) letzte Möglichkeit zur Briefwahl
| 8 bis 18 Uhr | Sonderöffnung |
Über das Ergebnis der Wahl können Sie sich am Wahltag wie folgt informieren:
Pressemitteilungen
Wahlaufruf von Oberbürgermeister Udo Bausch zur Europawahl
Ergebnisse der Europawahl werden im Rathaus präsentiert
Weiter Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Bei Briefwahl auf Postlaufzeit achten
Bei Europawahl vom Wahlrecht Gebrauch machen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Unionsbürger können bei Europawahl am 26. Mai wählen
13.12.19
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mit der Hochschule RheinMain