Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Wahlrechtsbescheinigung

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.


Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.


Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist. Sie ist kostenfrei.

 

Benötigte Unterlagen

Vordrucke zu aktuellen Wahlen finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.hessen.de.

Kontakt

Wahlteam:Tobias Ploew (Wahlleiter)
Ute Filler
Kerstin Förster
Sandra Graf
Telefon:06142 83-2418
06142 83-2419
Fax:06142 83-2083
E-Mail:

wahlamt@ruesselsheim.de

 

Das Wahlbüro befindet sich am Marktplatz 6.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.