Allgemeine Informationen Zu den Ergebnissen der Wiederholungswahl am 20. März 2022
Informationen zur Sitzverteilung des Kreistags nach abgeschlossener Auswertung abrufbar bei der Kreiswahlleitung unter:
www.kreisgg.de/politik/wahlen/wahlergebnisse/
Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Kreiswahl in den Briefwahlbezirken der Stadt Rüsselsheim am Main wird es am 20. März 2022 eine Wiederholungswahl der Kreiswahl in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt Rüsselsheim am Main geben.
Nähere Informationen zur Begründung der Wiederholungswahl finden Sie unter:
www.kreisgg.de/politik/wahlen/kommunalwahl‘
Eine Wiederholungswahl in allgemeinen Wahlbezirken findet nicht statt.
Gewählt wird aufgrund der Wahlvorschläge und der Wählerverzeichnisse der Hauptwahl, die am 14. März 2021 im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen stattgefunden hat (§ 30 Abs. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz – KWG).
06.02.2022 | Stichtag für die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses der Hauptwahl vom 14. März 2021 zur Ermittlung der Wahlberechtigten |
27.02.2022 | Letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten von Amts wegen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. |
bis 20.03.2022, 18 Uhr | Rücksendung der Wahlbriefe - entgeltfrei per Post - oder durch Einwurf im Briefkasten am Rathaus, Marktplatz 4 |
20.03.2022 | Ermittlung des Trendergebnisses durch die Briefwahlvorstände |
21.03.2022 | Fortführung der Stimmermittlung durch die Auszählungswahlvorstände |
Da für die Wiederholungswahl der Kreiswahl mehrere Wahlvorschläge (Listen) zur Wahl zugelassen sind, wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).
Möglich ist es auch, Wahlvorschläge (Listen) unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Ausführliche Informationen zur Stimmabgabe erhalten Sie hier
Wahlberechtigt für die Wiederholungswahl der Kreiswahl im Landkreis Groß-Gerau
in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt Rüsselsheim am Main ist, wer
Wahlbezirk (Urnenwahllokal) abgegeben hat und
Wenn Sie für die Wiederholungswahl in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 wahlberechtigt sind, wird Ihnen bis spätestens 27. Februar 2022 eine Wahlbenachrichtigung, ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen zugesandt.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Allen Wahlberechtigten werden von Amts wegen Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen bis zum 27. Februar 2022 übersandt. Deshalb ist kein Antrag auf Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen erforderlich.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Zurücksendung Ihres Wahlbriefes unbedingt die Postlaufzeiten. Ihr Wahlbrief muss spätestens am 20. März 2022 um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der von Amts wegen zugesandte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Wahltag, 15 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierfür ist die Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main erforderlich.
Kontakt | |
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Wahlteam: | Trudi Hartung (Wahlleiterin) |
Wolfgang Breuhan | |
Ute Filler | |
Kerstin Förster | |
Sandra Graf | |
Sandra Nebe | |
Telefon: | 06142 83-2418 |
06142 83-2419 | |
Fax: | 06142 83-2083 |
E-Mail: | |
Das Wahlbüro befindet sich am Marktplatz 6.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
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