Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung mieten zu können benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung dient als Nachweis und Berechtigung für die Miete einer entsprechenden Sozialwohnung. Der Schein ist einkommensabhängig und wird nur dann vergeben, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die Kontrolle und Überwachung der Belegung von Sozialwohnungen ist der Aufgabenbereich des Sachgebiets Wohnberechtigungen.
Benötigte Unterlagen
Merkblatt Wohnberechtigung (PDF)
Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnberechtigungen beraten Sie hierzu gern.
Kontakt | |
---|---|
Bereich Wohnen Bereichsleitung | |
Melanie Belisario | |
Telefon: | 06142 83-2840 |
| |
Sachbearbeiterin Wohnberechtigungsscheine Andrea Wehle, Zimmer 304 | |
Telefon: | 06142 83-2565 |
E-Mail: | |
Adresse
Ferdinand-Stuttmann-Straße 11 (barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
01.06.23
![]() |
Temperatur 15.1 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1015.8 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain