Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist eine Nebenwohnung.

 

Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.

 

Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

 

Online-Anträge

Link zu Nebenwohnung anmelden

Link zu Nebenwohnung abmelden

 

Formulare

Link zu Antrag auf Wohnungsbesichtigung

Link zu Ummeldung

Link zu Wohnungsgeberbescheinigung

 

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

 

Kontakt - Weitere Informationen

Link zu Stadtbüros