Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist eine Nebenwohnung.
Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin oder des Einwohners liegt.
Bei Umzug oder Neubezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
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