Bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Rüsselsheim am Main ist ein Naturschutzbeirat eingerichtet.
Die Aufgabe des Naturschutzbeirates besteht darin, die UNB in grundsätzlichen Angelegenheiten zu beraten. Damit er diese Aufgabe wahrnehmen kann, wird er von der UNB rechtzeitig über grundsätzliche Angelegenheiten unterrichtet. Das betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich)
Der Naturschutzbeirat arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden. Er nimmt die Funktion eines Sachverständigen der UNB wahr und steht dieser beratend zur Seite. Die Mitglieder unterliegen der behördlichen Verschwiegenheitspflicht und werden entsprechend vereidigt. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich. Grundlage für die Arbeit des Rüsselsheimer Naturschutzbeirates ist Paragraf 22 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) sowie die hessische Verordnung über die Naturschutzbeiräte.
Die Mitglieder des Naturschutzbeirates sollen orts- und sachkundige Personen sein, also insbesondere über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder vergleichbarer Wissenszweige sowie über die entsprechenden Ortskenntnisse verfügen. Die Mitglieder werden vom Magistrat berufen, wobei mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder auf Vorschlag der in Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen werden sollen. Die gegenwärtigen Mitglieder des Naturschutzbeirats sind auf Vorschlag der folgenden Vereine und Verbände vom Magistrat berufen worden:
Vorsitz des Naturschutzbeirates:
Die Geschäftsführung des Naturschutzbeirats wird von der UNB wahrgenommen.
Kontakt | |
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Geschäftsstelle des Naturschutzbeirats der Stadt Rüsselsheim | |
Telefon: | 06142 83-2181 |
Fax: | 06142 83-2190 |
E-Mail: | |
Adresse
Mainzer Straße 7
65428 Rüsselsheim am Main