Die Situation aufgrund des Corona-Virus hat auf die Wirtschaft in Rüsselsheim am Main große Auswirkungen, insbesondere auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Stadt Rüsselsheim am Main ist dazu im Austausch mit den relevanten Stellen, wie mit dem Land Hessen, der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
Im Folgenden erhalten Rüsselsheimer Unternehmen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktualisierte Informationen und Ansprechpersonen zu wichtigen Themen.
NUR in diesen Fällen hilft das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau.
Bürgertelefon 06152 989 898 oder E-Mail an gesundheitsamt@kreisgg.de.
Für Darlehen und Überbrückungsfinanzierungen ist nach wie vor Ihre Hausbanken die richtige Adresse. Wenden Sie sich an Ihre bisherigen Ansprechpersonen bei Ihrer Hausbank.
Benötigen Sie zunächst nur Beratung, können Sie diese auch bei der WIBank bekommen. Zuschüsse, Darlehen, Überbrückungsfinanzierung und welche weiteren Hilfen für Unternehmen möglich sind, hat die WIBank für Sie zusammengefasst.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Novemberhilfe geht über in Dezemberhilfe
Am 28. Oktober haben Bund und Länder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Insbesondere für diejenigen, die von den temporären Schließungen betroffen sind, stellt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht.
Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hotels und Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Wer im November 2019 keinen Umsatz hatte, kann alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
Bei Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, kann der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden.
Die Antragstellung erfolgt, wie bei den Überbrückungshilfen auch, elektronisch durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte und auch über dieselbe Internet-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt.
Zunächst Abschlagszahlungen sind erfolgt. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro. Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
Die Antragstellung erfolgt wieder über die Plattform der Überbrückungshilfen. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können unter folgendem Link die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Link zum Direktantrag für Überbrückungshilfen
Internetseite des Bundesfinanzministeriums
Überbrückungshilfen III – Die Fortsetzung der Überbrückungshilfen II
Unternehmen und Organisationen aller Branchen können einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (siehe nächster Punkt) qualifizieren und ihr Umsatz 50 Milllionen Euro nicht übersteigt. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Die Überbrückungshilfen müssen in einem digitalen, zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über Steuerberatungen oder Wirtschaftsprüfungen, beziehungsweise vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen II endet am 31. Dezember 2020.
Dann geht es weiter mit der Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021.
Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben. Hier wird es wieder Verbesserungen geben, beispielsweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang maximal 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu maximal 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.
Auch wurden die Kriterien erweitert.
Bislang wurden bis zu 80 Prozent der Fixkosten erstattet, dies wird nun auf bis zu 90 Prozent erhöht. Auch die Fördersätze für Unternehmen mit weniger gravierenden Umsatzeinbußen steigen an. Zudem sinkt die Schwelle, ab der Überbrückungshilfe ausgezahlt wird. Die bislang geltende Deckelung der Überbrückungshilfe für Klein- und Kleinstunternehmen entfällt.
Konkret werden folgende Fixkosten erstattet:
Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat) | Erstattung als Überbrückungshilfe |
Zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent (bisher mindestens 40 Prozent) | 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten |
Zwischen 50 Prozent und 70 Prozent | 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 Prozent) |
Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat) | 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 Prozent) |
Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
Link zu Informationen des Bundesfinanzministeriums zur Überbrückungshilfe
Bürgschaften und Garantien aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für größere Unternehmen und Hessen Fonds für KMUs in Hessen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll dabei helfen, Unternehmen zu unterstützen, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren.
Der WSF richtet sich zunächst an große Unternehmen der Realwirtschaft, die in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllten: Bilanzsumme > 43 Millionen Euro, Umsatz > 50 Millionen Euro und mehr als 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Der WSF sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):
Nähere Informationen zum Wirtschaftsstabilisierungsfond finden Sie hier:
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Hessen Fonds ist ein neu aufgelegtes Beteiligungsprogramm des Landes Hessen. Garantien (insbesondere Ausfallbürgschaften), Rekapitalisierungsmaßnahmen sowie der Erwerb von Unternehmensanteile sind vorgesehen. Primäre Zielgruppen sind mittelgroße KMUs und Start-ups unter bestimmten Bedingungen. Nähere Informationen finden sie auf der Seite der WiBank dazu.
Das Programm Hessen-Mikroliquidität, ein Direktdarlehen der WIBank für kleine Unternehmen
Seit April 2020, können hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten den neuen Direktkredit Hessen-Mikroliquidität beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Alle benötigten Unterlagen sowie Informationen zur Antragstellung stehen auf der WIBank-Seite bereit.
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr. Das Programm ist zunächst befristet bis 31.12.2020.
Der Förderkredit Hessen-Mikroliquidität steht zurzeit nicht zur Verfügung. Alle bis zum 15. Dezember 2020 eingegangenen Anträge werden noch berücksichtigt. Eine Fortsetzung wird voraussichtlich im neuen Jahr kommen.
Weitere Informationen: Informationen zum Antrag bei der WIBank
Beratung dazu finden Sie bei den für Rüsselsheim zuständigen Kammern:
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar
Jens-Uwe Lalk, Telefon 06151 871-158
Clemens Schäfer, Telefon 06151 871-213
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Olaf Kittel, Telefon 069 97172-234
Adrian Burghardt, Telefon 069 97172-147
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Das Programm soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation beitragen und die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt in Form eines Nachrangdarlehens im vollen Risiko der WIBank, für das keine banküblichen Sicherheiten erforderlich sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen (mit Gewinnerzielungsabsicht), freiberuflich Tätige sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in Rechtsform einer gGmbH mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz.
Voraussetzungen sind, dass die Hausbank dieses Darlehen um mindestens 20 Prozent aufstockt und kein ungedeckter Liquiditätsbedarf per 31. Dezember 2019 vorliegt. Der Darlehensbetrag kann zwischen 5.000 und 200.000 Euro liegen und einei Laufzeit von 2 Jahre mit endfälliger Tilgung oder 5 Jahre Ratentilgung (zwei Tilgungsfreijahre) haben.
Link zu weiteren Informationen über Liquiditätshilfe für KMUs (WIBank)
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand – Jetzt auch für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitenden
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen ist der KfW-Schnellkredit gedacht. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste:
Die Antragsfrist wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert
Link zur KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Dabei hilft das Finanzamt Groß-Gerau. Dies ist mit formlosem Antrag oder über ELSTER möglich.
Bleiben Fragen, wenden Sie sich direkt das Finanzamt in Groß-Gerau:
Telefon: 06152 9924-01
E-Mail: poststelle@fa-gge.hessen.de
Des Weiteren stellt das Hessische Ministerium der Finanzen FAQ zu Steuern als Zusammenfassung und teilweise Ergänzung der FAQ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Verfügung. Sie werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Bitte achten Sie bei ihrer Zuhilfenahme auf den sich am Seitenende befindlichen abgebildeten Stand (hier 06.04.2020):
FAQ Hessisches Ministerium der Finanzen
Informationen zu steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen für von der Corona Pandemie betroffene Unternehmen gibt es beim Bundesfinanzministerium.
Internetauftritt des Bundesministerium der Finanzen
Rüsselsheimer Unternehmen wird eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer unter vereinfachten Rahmenbedingungen ermöglicht.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an steuerangelegenheiten@ruesselsheim.de
Dabei hilft die Agentur für Arbeit Bad Homburg.
Anzeige über Arbeitsausfall
Die Agentur gewährt bei notwendiger Kurzarbeit Kurzarbeitergeld. Die Anzeige in Schriftform muss innerhalb des Kalendermonats, in dem die Kurzarbeit beginnen soll, in der Arbeitsagentur eingehen.
Weitere Informationen: Link zu aktuellen Informationen über das Kurzarbeitergeld (Arbeitsagentur)
Hier geht es direkt zum Formular für die Anzeige des Kurzarbeitergeldes:
Link zur Anzeige des Kurzarbeitergeldes (PDF)
Der Versand der Anzeige kann per E-Mail an die Agentur für Arbeit erfolgen.
E-Mail: Giessen.031-OS@arbeitsagentur.de
Die bundesweit einheitliche, kostenlose Arbeitgeber-Hotline lautet:
Telefon: 0800 4555520
Die Änderungen bei der Kurzarbeit, wie Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und der Bezugszeit werden verlängert. Zwei Verordnungen sind beschlossen, das Beschäftigungssicherungsgesetz auf dem parlamentarischen Weg:
Link Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Bundesfamilienministerium bietet für Eltern / Alleinerziehende mit geringem Einkommen und Verdienstausfällen einen Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) an.
Notfall-Kinderzuschlag
Für Eltern und andere Interessierte gibt es Informationen zur Beantragung. Sie können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.
http://www.infotool-familie.de www.familienportal.de.
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Voraussetzungen einer gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung beschrieben, die keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz voraussetzt.
Wenn Sie keine Arbeitnehmerüberlassung durchführen, aber gelegentlich wegen der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen, die einen akuten Arbeitskräftemangel (z. B. in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, in der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen) haben, überlassen wollen, können Sie dies ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tun. Voraussetzung hierfür ist, dass
Das BMAS stellt hierzu auf seiner Internetseite weitere Informationen bereit.Die Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung finden Sie am Ende der FAQs.
Informationen über arbeitsrechtliche Auswirkungen des Corona-Virus
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert.
Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Link zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Informationen fürUnternehmensberatungen (ab 2021)
Die Hochschule RheinMain bietet auch während der jetzigen Zeit Unternehmen an, ihr Produktportfolio für die Zeit nach der Corona-Krise neu aufzustellen und weiterzuentwickeln. Bereitgestellt wird im Rahmen des IMPACT RheinMain Projekts eine Unterstützung bei der Vorbereitung von Forschungs- und Transferprojekten, um Vorprodukte/Innovationen zu entwickeln, zu testen und für die Markteinführung vorzubereiten. Dieses Angebot gilt unter anderem für die Bereiche Smart Mobility, Smart Energy, Smart Living und andere Bereiche der Digitalisierung, wie auch für weitere Themenfelder.
Ansprechpartner ist Prof. Dr. Thomas Heimer
Telefon: 06142 898-4383
E-Mail: thomas.heimer@hs-rm.de
Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt hat umfangreiche Informationsseiten für Sie eingerichtet.
Internetseite der IHK Darmstadt
Ansprechpartner für Sie ist
Martin Proba, Geschäftsbereichsleiter, Unternehmen und Standort
E-Mail: martin.proba@darmstadt.ihk.de
Die zentrale Telefonnummer der Mitgliederbetreuung lautet: 06151 871-1950. Hier stehen Ihnen gleich mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Sollten die Leitungen überlastet sein, können Sie sich auch per E-Mail an die Mitgliederbetreuung wenden: mitgliederbetreuung@darmstadt.ihk.de.
Ebenso bietet die Handwerkskammer Frankfurt RheinMain umfassende Informationen auf ihrer Corona-Informationsseite an.
Link Internetseite HWK
Ansprechpartnerin für Sie ist
Dr. Iris Almendinger, Abteilungsleiterin Betriebswirtschaftliche Beratung, zuständig für den Kreis Groß-Gerau
Telefon: 069 97172-296
E-Mail: allmendinger@hwk-rhein-main.de
Die zentrale Hotline der HWK lautet 069 97172-818. Sollten die Leitungen überlastet sein, können Sie sich auch per Mail an die Mitgliederbetreuung wenden: service@hwk-rhein-main.de.
Das Land Hessen stellt umfassende Informationen für Unternehmen zur Verfügung.
Corona-Informationen für Unternehmen
Auf den Seiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums gibt es ebenfalls weitgehende Informationen
Internetseite des Landes Hessen
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben,
Ihr Team der Wirtschaftsförderung Rüsselsheim am Main
Bereichsleiter Martin Schipper
Julian Becker und Marion Köhler
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06142 83-2040
oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@ruesselsheim.de.
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mit der Hochschule RheinMain