Jugendgruppen und -abteilungen von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden erhalten Zuschüsse zu ihren überfachlichen Aktivitäten, soweit sie – beziehungsweise ihre jeweilige Landesorganisation – nach Paragraf 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als förderungsfähig anerkannt sind.
Zuschüsse gibt es für Ferienlager, Freizeiten im In- und Ausland, Tagesseminare, Lehrgänge, Arbeitsgemeinschaften/Seminare, Studienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Pauschalzuschüsse, Beschäftigungsmaterial und Gebrauchsgegenstände für die Jugendarbeit.
Formulare
Antrag auf Förderung von Jugendgruppen, -vereinen und -verbänden (PDF)
Vereinbarung zur Jugendarbeit (PDF)
Kontakt | |
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Fachbereich Bildung und Betreuung/ Jugendförderung | |
Tanja Sommer | |
Telefon: | 06142 83-2101 |
Fax: | 06142 83-2110 |
E-Mail: | |
Adresse
Dammgasse 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 16 bis 18 Uhr