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Presseinformationen

25.03.2024

A60 – Nächtliche Vollsperrungen zwischen Rüsselsheimer Dreieck und Mainspitz-Dreieck

Pressemitteilung der Autobahn GmbH


Die Niederlassung West der Autobahn GmbH lässt im Zuge der Erneuerung der A60 zwischen dem Rüsselsheimer Dreieck (30) und dem Mainspitz-Dreieck (26) Vorarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Fahrbahn durchführen.
Zur Ausführung der Arbeiten ist in der Nacht von Mittwoch, 27. März auf Donnerstag, 28. März 2024 von ca. 21 bis 5 Uhr die Sperrung der Richtungsfahrbahn Darmstadt zwischen dem Mainspitz-Dreieck und dem Rüsselsheimer Dreieck erforderlich.


Folgende Umleitungsstrecke steht zur Verfügung:
Ab Mainspitz-Dreieck via A671 zur A66 Fahrtrichtung (FR) Frankfurt, am Wiesbadener Kreuz zur A3 FR Frankfurt, am Mönchhof-Dreieck zur A67 FR Darmstadt.


In den Nächten von Donnerstag, 4. April auf Freitag, 5. April sowie Freitag, 5. April auf Samstag, 6. April 2024 jeweils von ca. 21 Uhr bis 5 Uhr ist zwischen dem Rüsselsheimer Dreieck und dem Mainspitz-Dreieck die Sperrung der Richtungsfahrbahn Mainz erforderlich.


Folgende Umleitungsstrecke steht zur Verfügung:
Von Frankfurt (A3): Am Mönchhofdreieck auf A3 bleiben. Am Wiesbadener Kreuz auf A66 FR Wiesbaden und am Schiersteiner Kreuz zur A643 Richtung Mainz.
Von Darmstadt (A67): Am Rüsselsheimer Dreieck auf A67 bleiben bis Mönchhofdreieck. Dann via A3 zum Wiesbadener Kreuz, A66 zum Schiersteiner Kreuz zur A643 Richtung Mainz.
Eine Großräumige Umleitung erfolgt ab der A67, Viernheimer Dreieck via A6 zum Autobahnkreuz (AK) Frankenthal und A61 zum AK Alzey zur A63 FR Mainz.


Nach Beendigung der Vorarbeiten steht der Streckenabschnitt wie gewohnt zur Verfügung.
Sobald die Planungen und der zeitliche Ablauf für die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung abgeschlossen sind, wird gesondert informiert.

Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen angemessene Fahrzeit für die Umleitungsstrecke einzuplanen. Die Autobahn GmbH bittet um eine umsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke sowie um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.

 

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