01.12.2022
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt startet in die vierte Runde der Lärmaktionsplanung und bietet die Möglichkeit, sich an der Lärmminderungsplanung in Hessen zu beteiligen. Der Teilplan der vierten Runde umfasst den Straßenverkehrslärm.
In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bevölkerung, Kommunen und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, bestehende Lärmprobleme zu melden. Auch konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung können vorgeschlagen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, auf ruhige Gebiete wie Parks, Grünflächen und Naherholungsgebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders schützenswert ist.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen erfolgen unter
beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1000520. Alternativ ist dies auch per E-Mail oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ möglich. Die E-Mail-Adresse lautet beteiligung-lap@rpda.hessen.de und die Postadresse Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3, Lärmaktionsplanung, 64278 Darmstadt.
Ferner können Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Vorschläge schriftlich mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an das Amt für Umwelt und Klimaschutz bis zum 22. Januar 2023 richten. Dies per E-Mail an die Adresse jean-marie.mueller@ruesselsheim.de möglich oder per Post an Stadt Rüsselsheim am Main, Amt für Umwelt und Klimaschutz, Mainzer Straße 7, 64528 Rüsselsheim am Main
Alle im Rahmen des Verfahrens eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden vom RP geprüft und individuell abgewogen. Maßnahmenvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und mit den hierfür zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Alle Prüfaufträge und alle Ergebnisse finden sich im Lärmaktionsplan wieder. In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zu Beginn des Jahres 2024 gibt das RP erneut Gelegenheit, sich über den dann aktuellen Sachstand zu informieren und Stellung zu nehmen.
Internetseite öffentliche Bekanntmachung des RP
17.01.23
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