Die Berechnung des Grundsteuermessbetrages ändert sich zum 1. Januar 2025. Diese Übersicht dient ausschließlich dazu, Sie über die kommenden Änderungen zu informieren. Bei Fragen rund um das Thema wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Kontakt | |
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Allgemeine Servicenummer der hessischen Finanzverwaltung | |
Telefon: | 0800 5225335 |
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Samstag von 8 bis 13 Uhr (nur im Juni und Juli 2022)
Alle Personen, denen am 01. Januar 2022 ein Grundstück, ein Haus oder einer Wohnung gehören, müssen eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Derzeit haben vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage eine unterschiedliche Grundsteuer. Das ist ungerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht 2018. Um die Fairness wiederherzustellen, gibt es ab 2025 eine veränderte Grundsteuer. Damit die Umsetzung reibungslos verläuft, müssen schon in diesem Jahr einige Angaben zum Grundstück übermittelt werden.
Im Zeitraum vom 01.Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 soll die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag an das zuständige Finanzamt erfolgen. Für Grundstücke in Rüsselsheim am Main ist das Finanzamt in Groß-Gerau zuständig.
Die Erklärung erfolgt elektronisch über das kostenlose Portal ELSTER.
Welche Informationen benötigt werden, finden Sie auf den Checklisten des Finanzamts.
Internetseite: Checklisten zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022
30.05.23
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