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Im Kreis Groß-Gerau ist die Vogelgrippe (Geflügelpest) nachgewiesen worden. Das Virus wurde bei mehreren Wildvögeln festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises eine Allgemeinverfügung erlassen.
Diese verpflichtet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall oder unter Schutzvorrichtungen zu halten, damit kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht.
Die folgende Übersicht beantwortet die wichtigsten Fragen zur aktuellen Lage, zu den Schutzmaßnahmen und zum richtigen Verhalten beim Fund toter oder auffälliger Vögel.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist die Vogelgrippe (hochpathogene aviäre Influenza, kurz HPAI)?
Die Geflügelpest oder auch „Vogelgrippe“ genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit. Die anzeigepflichtige Tierseuche befällt vor allem Hühnervögel, aber auch viele andere Vögel (z.B. Störche, Kraniche, Eulen, Raben, Krähen und Greifvögel). Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Pflicht zum Aufstallen von Geflügel beinhaltet. Weiterhin gibt es Auflagen zum Verhalten, wenn man Geflügel hält und auch ein Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel.
Woher kommt das Virus?
Vogelgrippe-Viren sind weltweit verbreitet.
Welche Übertragungswege in Betriebe, die Geflügel halten, gibt es?
Übertragungswege sind Personen- und Fahrzeugverkehr, Mist, Futter oder Wasser und auch der Eintrag über Wildvögel.
Was sind die Symptome der Geflügelpest?
Infizierte Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, Ausfluss aus Augen und Schnabel und Atemnot. Die Infektion endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Gibt es in einem Geflügelbetrieb einen Nachweis der Vogelgrippe, muss der Bestand getötet werden. Das Fleisch darf nicht mehr verzehrt werden.
Ist der Erreger auf den Menschen übertragbar?
Die Vogelgrippe-Viren gehören zu den Influenzaviren. Sie sind stark an Vögel angepasst, können aber auch auf Säugetiere übertragen werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Ist der Erreger auf Haustiere übertragbar?
In der Regel erkranken nur Vögel. Aber auch andere Tiere können das Virus weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Tieren verhindert werden.
Was sollte man tun, wenn man einen toten Vogel findet?
Funde von verendeten, größeren Vögeln (Schwäne, Störche, Reiher, Kraniche, Enten, Gänse) sollten dem Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau gemeldet werden.
Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel gefunden werden, denn Singvögel sind für die Vogelgrippe nicht empfänglich.
Bei auffälligem Verhalten (z.B. unsicherer Gang, Zucken, atypische Kopfhalten, Orientierungslosigkeit, apathisches Verhalten) von Vögeln oder auch Tieren, die Vögel und Aas fressen (Fuchs etc.) diese bitte ebenfalls melden.