Vorangegangen waren gehäufte Beschwerden von dortigen Mieterinnen und Mietern. Nachdem die Stadt den Eigentümer fast wöchentlich aufgefordert hat, den Müll entsorgen zu lassen, und keine Reaktion erfolgte, hat sie den Städteservice dazu beauftragt. Die Kosten wird sie nun dem Hauseigentümer in Rechnung stellen. Ein Bußgeld kann sie nicht verhängen, weil es sich um Privatgelände handelt. „Auf privatem Gelände gibt es für uns als Stadt rechtliche Hürden, die ein Eingreifen erschweren. In gravierenden Fällen wie an der Grabenstraße, die derart unhaltbar für die Mieterinnen und Mieter und das Umfeld sind, greifen wir jedoch ein und schöpfen alle uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen aus“, erläutert Oberbürgermeister Patrick Burghardt.
Bei dem betroffenen Gelände handelt sich um einen Innenhof, der vom öffentlichen Bereich nur in begrenztem Maße einzusehen ist. Der Zustand mit den Müllablagerungen war für die Mieterinnen und Mieter und die Nachbarschaft jedoch derart unhaltbar, dass die Stadt eingeschritten ist, auch um potentielle Gesundheitsgefährdungen abzuwenden. Weil unklar ist, woher die Müllmengen immer wieder stammen, hat die Stadt dem Eigentümer bereits im vergangenen Jahr empfohlen, das Grundstück beispielsweise durch Abzäunung zu sichern.