Doch welche Regeln gelten für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr? Die Stadt fasst gesetzliche Grundlagen und zusätzliche Vereinbarungen zusammen.
Gesetzliche Grundlagen: StVO und EKFV
Grundsätzlich müssen sich Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern an die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) halten. Dabei gelten in weiten Teilen die gleichen Regeln wie für Fahrräder:
- E-Scooter sind, falls vorhanden, auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen zu nutzen. Ansonsten auf der Fahrbahn.
- Das Befahren von Gehwegen ist nicht erlaubt.
- E-Scooter dürfen am Fahrbahnrand und auf Gehwegen abgestellt werden.
- Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zusätzliche Betriebsvereinbarungen
Als Ergänzung zu den gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Rüsselsheim am Main mit den dort tätigen E-Scooter-Anbietern ZEUS Scooters, Bolt und Dott (vormals TIER Mobility) Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, verbindliche Rahmenbedingungen für einen geordneten Betrieb festzulegen, die den Interessen sowohl der Anbieter als auch der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. In den Vereinbarungen sind beispielsweise die Parkzonen definiert, in denen E-Scooter abgestellt werden dürfen. Diese können Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen Apps der Anbieter einsehen.
Kontrolle und Überwachung
Damit diese Regeln von allen Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden, sind in den Betriebsvereinbarungen außerdem Vorgaben für die Anbieter enthalten, um das Nutzungsverhalten zu kontrollieren.
Der E-Scooter-Anbieter führt beispielsweise fortlaufende Sichtkontrollen durch und ergreift möglichst auch technische Maßnahmen (z. B. GPS-Monitoring), um die Einhaltung des ordnungsgemäßen Abstellens der E-Scooter insbesondere auch durch die Nutzer zu gewährleisten. Der Anbieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die E-Scooter, die zur Vermietung zur Verfügung stehen, in Echtzeit zu überwachen, um beschädigte oder nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge schnellstmöglich zu entfernen. Kommt der E-Scooter-Anbieter dieser Forderung nicht fristgerecht nach, trägt er die Kosten für die Entfernung des E-Scooters durch die Stadt. Abgestellte E-Scooter, von denen eine Gefährdung ausgeht, werden durch die Stadt Rüsselsheim am Main auf Kosten des E-Scooter-Anbieters entfernt.
Abgestellte E-Scooter melden
Falsch abgestellte E-Scooter sind über die folgenden Kontaktdaten direkt an die Verleihanbieter zu melden:
DOTT
E-Mail: ruesselsheimridedottcom
Internet: www.tier.app.de (Öffnet in einem neuen Tab)
ZEUS Scooters
E-Mail: supportzeusscooterscom
Internet: www.zeusscooters.com (Öffnet in einem neuen Tab)
Bolt
E-Mail: ruesselsheim-micromobilitybolteu
Internet: https://bolt.eu/de/report-scooter/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Meldungen über ordnungswidrig abgestellte E-Scooter können zudem an die Stadtpolizei (Telefon 06142 83-2400, E-Mail: stadtpolizeiruesselsheimde) und die Verkehrsüberwachung der Stadt (Telefon: 06142 83-2420, E-Mail: verkehrsueberwachungruesselsheimde) gerichtet werden. Für alle weiteren Fragen rund um das Thema E-Scooter steht die Abteilung Mobilität (Telefon: 06142 83-2584, E-Mail: mobilitaetruesselsheimde) zur Verfügung.