Bei der anschließenden Pressekonferenz, an der auch Oberbürgermeister Patrick Burghardt, teilnahm, standen die Themen Kommunaler Finanzausgleich, „Sondervermögen“, Gesetz gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum, Krankenhausplanung sowie Kinderbetreuung im Fokus.
Weitere Details lesen Sie in der Pressemitteilung des Hessischen Städtetages.
Presseinformation des Hessischen Städtetages (05.06.2025)
Heusenstammer Positionen, vom Präsidium des Hessischen Städtetages am 5. Juni 2025 bestätigt
„Die im Hessischen Städtetag versammelten Städte und Gemeinden in Hessen mahnen eine Reform der Kinderbetreuung in Hessen an“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende nach der heutigen Sitzung des Präsidiums des Verbandes. „Bevor Bund und Länder neue Aufgaben und Ansprüche im Bereich dieser pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe übernehmen, sollten zunächst die bestehenden Aufgaben abgearbeitet, ausreichend Fachkräfte ausgebildet und die Finanzierung gesichert sein. Die Städte im Hessischen Städtetag treibt die Sorge an, dass nicht zuletzt aufgrund des Fachkraftmangels die Rechtsansprüche nicht umsetzbar sind. Sie stellen in diesem Sinne folgende Forderungen auf:
- Sämtliche gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes, die die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe „Frühkindliche Förderung und Kinderbetreuung“ aushöhlen oder unmöglich machen, müssen auf den Prüfstand. Dem Grundsatz der Subsidiarität ist Vorrang zu geben.
- Bund und Länder sind aufgefordert, endlich die Erzieherausbildung grundlegend zu reformieren. Die duale Ausbildung muss flächendeckend eingeführt werden. Die Möglichkeit, die entsprechende Ausbildung abschließen zu können, ist auf drei Jahre zu senken. Haupt- und Realschülern muss ebenfalls die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung eröffnet werden (PivA), um effektiv Personal gewinnen zu können. PivA muss auch dahingehend reformiert werden, dass sie nicht mehr eine schulische Ausbildung mit Praxisanteilen ist (das ist sie im Moment), sondern eine vergleichbare duale Berufsausbildung, wie viele andere es im BBiG geregelt sind. Die Auszubildenden wären dann Beschäftigte der Träger mit Berufsschultagen. In diesem Sinne muss das Land aufgefordert werden, eine dauerhafte Finanzierung für die Auszubildenden zur Verfügung zu stellen und nicht wie bisher immer zeitlich befristet Fördermittel.
- Die Berufsorientierung ist durch das Kultusressort in den Curricula aller Schulen endlich zu stärken.
- Das Verfahren zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist erheblich und zeitnah zu vereinfachen und mit originären Haushaltsmitteln von Bund und Ländern zu unterstützen.
- Bund und Land werden aufgefordert, die Vorschläge des Hessischen Städtetages für „Fachkräfte für Heute und Morgen“ endlich umzusetzen, anstatt erneut mit Stabstellen und Fachkraftgipfeln die entsprechenden dringend notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen zu verschleppen.
- Die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern muss endlich wieder im Fokus stehen. Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben des Betreuungspersonals sind auf die wesentlichen Erfordernisse zu reduzieren (Entbürokratisierung), beispielsweise durch den flächendeckenden Einsatz von Verwaltungs- und Hilfskräften.
- Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder muss ernster genommen werden. Bund und Land haben sich daran dauerhaft finanziell mit originären Haushaltsmitteln zu beteiligen.
- Investitions- und Betriebskosten müssen Bund und Land entsprechend ihrer eigenen Verabredung zur Drittelfinanzierung dauerhaft und auskömmlich sowie dynamisiert übernehmen. Von den beiden großen Kirchen mit ihrer besonderen Rechtsstellung wird ein dauerhafter und angemessener Kostenbeitrag erwartet.
- Das Land muss zeitnah alle Pauschalen im HKJGB angemessen mit originären Landesmitteln erhöhen und eine dauerhafte Dynamisierung vorsehen. Das gilt ganz besonders auch für die Pauschale zur Arbeit mit Kindern mit Behinderung. Langfristig sollte die bisherige Förderkulisse mit vielen Einzelprogrammen durch eine angemessene und auskömmliche Betriebskostenförderung abgelöst werden.
- Wenn das Land an einer flächendeckenden Elternbeitragskostenfreiheit festhalten will, hat es sämtliche den Städten entstehenden Kostenausfälle mit originären Landesmitteln auszugleichen. Auszugleichen sind auch die den Städten bereits entgangenen Gebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang nämlich, dass die vom Land übernommenen Gebühren einen stetig kleiner werdenden Anteil an den Realkosten der Kinderbetreuung ausmachen und deshalb dringend nach oben angeglichen werden müssen.“
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