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Pressemitteilung

Behördenübergreifende Kontrollen von Gaststätten und Gewerbebetrieben in Rüsselsheim am Main

In der Nacht vom 26. auf den 27. Februar war die Stadtpolizei im Rahmen von behördenübergreifenden Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung von Sozialkriminalität im Einsatz.

Zweiter Aktionstag zur Bekämpfung der Sozialkriminalität
Zweiter Aktionstag zur Bekämpfung der Sozialkriminalität

In Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der hessischen Polizei, des Zolls und des Finanzamtes wurden dabei Kontrollen von Gaststätten und Gewerbebetrieben durchgeführt. Die Kontrollen in Rüsselsheim am Main waren Teil des zweiten Aktionstages aus dem hessischen Aktionsplan für Sozialkriminalität. Der Einsatz wurde vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert.

Oberbürgermeister Patrick Burghardt, der den Einsatz gemeinsam mit dem hessischen Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck begleitet hat, betont: „Der Einsatz zeigt, wie wichtig konsequente Kontrollen, eine enge Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen und die sichtbare Durchsetzung geltenden Rechts sind. Nur so lassen sich Ordnung, Sicherheit und Fairness für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.“

Im Rahmen der behördenübergreifenden Kontrollmaßnahme wurden in Rüsselsheim insgesamt neun Betriebe überprüft, darunter ein Kiosk und ein Barbershop.

Bei einem Gastronomiebetrieb wurde im Anschluss an die Kontrolle die sofortige Schließung veranlasst, da keine gültige Gewerbeanmeldung vorlag. Zudem wurden dort zwei Geldspielgeräte sowie zwei Unterhaltungsspielgeräte versiegelt. Hinzu kamen weitere Verstöße gegen die Gewerbeordnung und Bauvorschriften: Die Preisangaben waren nicht korrekt, alkoholische Getränke wurden ohne die erforderliche Konzession ausgeschenkt, der Notausgang entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben und es waren keine Feuerlöscher vorhanden.

In einem Kiosk wurden mehrere Lachgasflaschen sichergestellt, da Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften vorlagen. Auch hier wurden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung festgestellt.

Seitens des Finanzamtes wurden in mehreren Betrieben Beanstandungen im Hinblick auf die ordnungsgemäße Kassenführung erhoben. Die festgestellten Verstöße werden durch die jeweils zuständigen Behörden weiterverfolgt.

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