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Öffentliche Bekanntmachung vom 20.12.2025

Bekanntmachung Ortsgericht

Bei der Stadt Rüsselsheim am Main sind für die Ortsgerichte folgende Ehrenämter

  • einer Ortsgerichtsvorsteherin / eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht III (Bauschheim)
  • einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rüsselsheim I (Stadt)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.


Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Stadt Rüsselsheim am Main von dem Direktor des Amtsgerichtes Rüsselsheim für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die / der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr erreicht hat. Näheres regelt § 7 Ortsgerichtsgesetz.


Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch das Ortsgerichtsgesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Für jedes Ortsgericht werden eine Ortsgerichtsvorsteherin/ ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen/Ortsgerichtsschöffen bestellt.


Die Aufgaben des Ortsgerichtes umfassen im Wesentlichen:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Schätzung von Immobilien und Grundstücken


Hierzu finden in der Regel einmal wöchentlich Sprechzeiten statt, die von der Ortsgerichtsvorsteherin beziehungsweise dem Ortsgerichtsvorsteher durchgeführt werden. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.


Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

  • ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
  • als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.


Im Dienst befindliche Richterinnen/Richter sowie Beamtinnen/Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Ehrenbeamte müssen gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 15. Januar 2026 beim


Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Standesamt
Geschäftsstelle der Ortsgerichte
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main


jeweils unter dem Stichwort „Ortsgericht Rüsselsheim III (Bauschheim)“ oder „Ortsgericht Rüsselsheim I (Stadt)“ schriftlich mit Lebenslauf zu bewerben.

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