Dessen Arbeit ist in einer vom Magistrat beschlosenen Geschäftsordnung geregelt. Seine Amtszeit entspricht der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung.
Der Denkmalbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Ihm kommt grundsätzlich eine beratende, in denkmalrechtlichen Einzelfällen zu.
Der Denkmalbeirat besteht aus stimmberechtigten sowie nicht stimmberechtigten Mitgliedern*innen. Die stimmberechtigten Mitglieder*innen sollen mit der Stadtentwicklung vertraut sein und insbesondere folgende Fachgebiete vertreten: Städtebau, Architektur, Kunstgeschichte, Geschichte, Vorgeschichte und Denkmalpflege.
Vom Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main wurden für die derzeitige Legislaturperiode folgende stimmberechtigte Personen in den Denkmalbeirat berufen:
Thomas Steininger (Vorsitzender)
Hans-Joachim Mispagel (Stellv. Vorsitzender)
Heike Eberts-Schad
Manfred Powalka
Gudrun Senska
Sophie Gumpert
Barbara Schmid
Andreas Lutz.
Als nicht stimmberechtigte, beratende Mitglieder nehmen an Sitzungen weitere in der Geschäftsordnung genannte Personen teil, unter anderem der für die Bauaufsicht zuständige Dezernent, sowie - soweit möglich - die zuständige Mitarbeiterin des Landesamts für Denkmalpflege.
Die Geschäftsführung des Denkmalbeirats wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde wahrgenommen.