Wer kann sich melden?
Das Meldesystem – Interne Meldestelle für Hinweisgebende – richtet sich hauptsächlich an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Rüsselsheim am Main. Hierzu gehören alle Fachbereiche und Ämter, Stabstellen, Dezernatsbüros sowie alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Rüsselsheim Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferant*innen der Stadtverwaltung).
Wer einen Hinweis an eine Meldestelle gibt, wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt.
Welche Hinweise kann man melden?
Handlungen oder Unterlassungen die strafbar sind, Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
Darunter fallen z.B. Korruption, Betrug, Diskriminierung / Belästigung, Preisgabe von Dienstgeheimnissen, Äußerungen von Beschäftigten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen, Verletzung von Richtlinien (Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Datenschutz, Vergaberecht…).
Hinweise über einen der o.g. Verstöße sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende, Verdachtsmomente sein. Eine falsche Verdächtigung im Rahmen einer Meldung oder Offenlegung kann weitreichende Folgen für die betroffene Person haben. Die Auswirkungen lassen sich unter Umständen nicht mehr gänzlich rückgängig machen.
Es sollen jedoch keine überhöhten Anforderungen an hinweisgebende Personen in Bezug auf die Überprüfung der Richtigkeit der Informationen gestellt werden. Deshalb besteht der Schutz für die hinweisgebende Person auch in solchen Fällen, in denen sich der Hinweis als nichtzutreffend herausstellt, die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung jedoch davon ausgehen konnte, dass der Hinweis zutrifft. Ein Schutz für Hinweisgeber*innen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die hinweisgebende Person sogar zum Schadensersatz verpflichtet.
Welche Meldewege gibt es?
Hinweise können bei der Internen Meldestelle der Stadt Rüsselsheim am Main entweder online, per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden. Ihre Meldung kann nur von zwei dafür zugelassenen Personen eingesehen werden. Derzeit sind das Frau Hartung (Fachbereichsleitung Zentrales) und Frau Kottenhoff (Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt / Antikorruptionsstelle)
- Postweg: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main, Antikorruptionsstelle im Rechnungsprüfungsamt, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main
- E-Mail: hinweisgebungruesselsheimde
- Online: Meldung Hinweisgeberschutzgesetz (Online-Service) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Telefonisch
Wie läuft eine Meldung ab?
1. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
2. Sie machen Angaben zum Schwerpunkt ihrer Meldung; eine möglichst detaillierte und chronologisch geordnete Darstellung sind Voraussetzung für eine sinnvolle Bearbeitung.
3. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie, wenn möglich, eine Eingangsbestätigung.
4. Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Auskünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben. Unter strenger Wahrung der Vertraulichkeit prüft die interne Meldestelle die Stichhaltigkeit der Meldung und ergreift angemessene Folgemaßnahmen.
Externe Meldestellen
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Hinweise an eine externe Meldestelle abzugeben. Ausführliche Informationen über externe Meldeverfahren sowie Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes
