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Soziales

Rüsselsheim-Pass für vergünstigte städtische Leistungen

Der Rüsselsheim-Pass gewährt Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürgern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Vergünstigungen, sofern sie ehrenamtlich tätig sind, ein geringes Einkommen haben oder Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind, die soziale Leistungen oder geringes Einkommen unter den Grenzen des §85 SGBXII bezieht.

Bild des Rüsselsheim-Pass

Auch Menschen mit geringen Einkommen oder im Bezug von sozialen Leistungen profitieren von den Vergünstigungen.


Eine genaue Auflistung der anspruchsberechtigten Personen sowie der städtischen Stellen, bei welchen der Rüsselsheim-Pass beantragt werden kann, entnehmen Sie bitte dem verlinkten Flyer. (Folgt in Kürze).

Sofern Ihr Antrag positiv beschieden wird, können Sie den Rüsselsheim-Pass direkt mitnehmen. Um die Ausgabe des Rüsselsheim-Passes zu beschleunigen bitten wir Sie, das Antragsformular bereits ausgefüllt mitsamt der benötigten Unterlagen bei einer im Flyer genannten städtischen Stelle abzugeben.

Den Antrag erhalten Sie außerdem bei den städtischen Ausgabestellen für den Rüsselsheim-Pass. Sollten Sie sich entschließen, den Antrag vor Ort auszufüllen und abzugeben, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ein gültiger Personalausweis, Schülerinnen- und Schüler-Ausweis oder Kinderausweis der berechtigten Person, außerdem:
  • Ein gültiger Personalausweis beziehungsweise Schülerinnen- und Schüler-Ausweis, außerdem:
  • ein aktueller Leistungsbescheid
  • oder Einkommensbelege der letzten drei Monate sowie der Mietvertrag beziehungsweise Kontoauszüge über die letzten drei Mietzahlungen
  • oder eine gültige Ehrenamtscard
  • oder einen gültigen FSJ beziehungsweise BFD Ausweis

Folgende Vergünstigungen werden bei Vorlage des Rüsselsheim-Passes gewährt

Rüsselsheim-Pass beantragen

Stadtbüro Innenstadt

Weitere Informationen
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