Wir respektieren Ihre Privatsphäre! Diese Seite verwendet funktionale Cookies, die zwingend erforderlich sind, um wesentliche Funktionen der Website zu gewährleisten. Sie verwendet auch Cookies zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe (durch die Software Matomo), diese Daten werden anonymisiert erfasst. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie den Übersetzungsdienst von Google Translate nutzen, werden Daten an Google übertragen. Die Daten werden erst an Google übermittelt, wenn Sie eine Fremdsprache anklicken. Wenn Sie keine Daten an Google übertragen möchten, nutzen Sie den Übersetzungsdienst bitte nicht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz-Erklärung unter www.ruesselsheim.de/datenschutz.
If you use the Google Translate translation service, data will be transferred to Google. The data is only transmitted to Google when you click on a foreign language. If you do not want to transfer data to Google, please do not use the translation service. For further information please note our Privacy Policy www.ruesselsheim.de/datenschutz.
Zum 1. Juli 2025 ist in Rüsselsheim am Main eine neue Rechtsverordnung in Kraft getreten, die das Führen von Waffen und Messern in der Innenstadt verbietet. Die Antworten auf die wichtigten Fragen gibt es hier.
Die neue Waffenverbotszone erstreckt sich auf zentrale Bereiche in der Innenstadt, wie beispielsweise Marktplatz, Pfarrgasse, Mainstraße, Landungsplatz sowie die Waldstraße.
Doch warum gibt es eine Waffenverbotszone und was sind die Konsequenzen? Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet.
Warum gibt es in Rüsselsheim am Main eine Waffenverbotszone?
Die Waffenverbotszone soll die öffentliche Sicherheit stärken und so zugleich das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Mit der Einführung der Waffenverbotszone kann die Polizei nun gezielter und auch ohne besonderen Anlass Personen kontrollieren.
Dies soll verhindern, dass Waffen oder gefährliche Messer mitgeführt werden und das Risiko senken, dass diese bei Streitigkeiten und Konflikten zum Einsatz kommen. Die Waffenverbotszone ist also eine präventive Maßnahme.
Wo genau befindet sich die Waffen- und Messerverbotszone in Rüsselsheim?
Die neue Waffenverbotszone erstreckt sich auf zentrale Bereiche in der Innenstadt, wie beispielsweise Marktplatz, Pfarrgasse, Mainstraße, Landungsplatz sowie die Waldstraße. Einen Überblick über den genauen Verlauf der Zone gibt diese Grafik.
Zu welcher Uhrzeit gilt die Waffen- und Messerverbotszone?
Die Regelungen der Verordnung zur Waffen- und Messerverbotszone in Rüsselsheim am Main gelten 24/7. Sie sind nicht auf bestimmte Zeitfenster beschränkt.
Welche Waffen sind verboten/ Was darf ich in der Zone nicht mitführen?
Verboten ist das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie von Messern jedweder Art. Als Waffen gelten allgemein Schusswaffen sowie alle Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen; dies umfasst insbesondere Hieb- und Stoßwaffen, aber auch sogenannte Taser oder Pfeffersprays.
Erfasst sind schließlich auch Gegenstände, die in einem Anhang zum Waffengesetz gesondert aufgeführt sind, weshalb auch Reizstoffe verboten sind, die bestimmungsgemäß ausschließlich gegen Tiere eingesetzt werden sollen. Alle diese Gegenstände können durch die Ordnungskräfte auch eingezogen werden, wenn sie verbotswidrig mit sich geführt werden.
Gibt es Ausnahmen von der Waffenverbotszone?
Von dem Verbot ausgenommen sind Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse für das Führen der Waffe oder des Messers vorliegt.
Eine Liste der Ausnahmen findet sich in der Verordnung unter dem Link.
Wie wird die Waffen- und Messerverbotszone in Rüsselsheim kontrolliert und von wem?
Die Polizei kontrolliert das Verbot im Rahmen ihrer bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse.
Durch das Bundesgesetz sind anlasslose Kontrollen in Waffenverbotszonen möglich. Diese sorgen dafür, dass die Polizei in Waffenverbotszonen Personen identifizieren und gegebenenfalls auch ihre mitgeführten Sachen durchsuchen kann.
Welche Strafen/Bußgelder drohen, wenn man mit einer Waffe oder einem Messer angetroffen wird?
Wer gegen die neue Waffenverbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Darf man ein Taschenmesser dabeihaben?
Ja, wenn es „nicht zugriffsbereit“ ist. Ein Messer ist „nicht zugriffsbereit“, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
Der Begriff „mit mehr als drei Handgriffen“ ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es geht hier vor allem darum, dass Messer im Konfliktfall nicht auf Anhieb gezückt werden können.
Darf man Pfefferspray zur Selbstverteidigung mit sich führen?
Pfefferspray ist in der Waffenverbotszone verboten.
Fallen auch Gegenstände wie Schere, Nagelfeile, Schraubenzieher oder Brieföffner unter das Verbot?
Diese Gegenstände sind keine Waffen oder Messer und sind daher nicht vom Verbot erfasst.
Sind weitere Waffen- und Messerverbotszonen geplant?
Nein. Aktuell sind keine weiteren Waffenverbotszonen in Rüsselsheim am Main geplant. Die Stadt wird aber die Erfahrungen mit der neuen Zone beobachten und evaluieren und aus den Erfahrungen dann möglicherweise weitere Maßnahmen ableiten.
Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt zur Steigerung der Sicherheit?
Sicherheit ist ein Kernthema, das die Verwaltung sehr ernst nimmt und mit hoher Priorität behandelt. Feuerwehr und Stadtpolizei, die Teilnahmen an der Sicherheitsinitiative KOMPASS, das Programm „Zukunft Innenstadt“ oder die enge Zusammenarbeit mit der Landespolizei beim Aktionsplan „Sicheres Rüsselsheim“ sowie die geplante Videoschutzanlage am Bahnhof - viele Stellen sind täglich im Einsatz, um in Rüsselsheim für einen geregelten Ablauf und größtmögliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Darüber hinaus ist die Waffenverbotszone weiterer Baustein, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern
Für weitere Maßnahmen und Informationen zum Thema „Sicherheit und Ordnung in Rüsselsheim“ gibt es online eine Übersicht:
Die „Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messer in Rüsselsheim am Main“ kann auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Link eingesehen werden.
Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem Termingrund an das zuständige Sachgebiet.