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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Beschreibung

In den Stadtbüros werden Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften vorgenommen. Hierzu zählen Beglaubigungen von Zeugnissen, Abschriften und Urkunden, jedoch keine Personenstandsurkunden.

Für den Beglaubigungsvorgang ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen im Original vorzulegen und die erforderliche Anzahl der Kopien mitzubringen.

Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.

Erläuterungen und Hinweise