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Digitales Rathaus

Einschulung

Beschreibung

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden gemäß Paragraf 58 Absatz 1 des Hessischen Schulgesetzes mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Es besteht aber die Möglichkeit einer Kann-Kind-Regelung. Damit können auch Fünfjährige eingeschult werden. Die Entscheidung über eine Einschulung trifft letztlich die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

In Rüsselsheim besteht an drei Grundschulen die Möglichkeit, Kinder in einer so genannten Eingangsstufe anzumelden. Hier werden die Kinder langsam an Lern- und Arbeitsformen der Grundschule herangeführt und absolvieren statt der ersten Klasse die zweijährige Eingangsstufe.

Erläuterungen und Hinweise