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Digitales Rathaus

Einschulungsuntersuchung und Schuleingangsuntersuchungen

Beschreibung

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Die zugehörige Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen dabei die Kinder vor ihrer Einschulung auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten.

Erläuterungen und Hinweise